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Kanzlei für Steuerstrafrecht

Mit dem Steuerstrafverfahren wird der Steuerpflichtige zum Beschuldigten. Das erfahren Sie oftmals nicht durch ein freundliches Schreiben des Finanzamtes, sondern durch einen wenig erfreulichen Besuch der Steuerfahnder. Das nennt man Hausdurchsuchung. Spätestens jetzt ist der Bedarf an einem versierten Verteidiger nicht zu übersehen. 
Sobald sich der erste Schock über den unangenehmen Besuch und die Kenntnis der Tatsache, dass gegen einen selbst ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung geführt wird, gelegt hat, dauert es meist nicht lange, bis mit einem angeordneten Vermögensarrest die tatsächliche Tragweite des Eingriffs spürbar wird. Zumindest die Pfändung von Konten bringt es mit sich, dass die Betroffenen wirtschaftlich geradezu handlungsunfähig werden. Wie soll ich Kredite bedienen oder laufende monatliche Kosten zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs aufbringen? 
Zu beachten sind in nahezu allen Steuerstrafverfahren die Möglichkeiten der sog. Vermögensabschöpfung. Dabei kann die Finanzverwaltung nach § 324 Abgabenordnung (AO) zur Sicherung der Vollstreckung von Geldforderungen nach den §§ 249 bis 323 AO den Arrest in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen anordnen. Daneben ist auch noch der strafrechtliche dingliche Arrest nach §§ 111e StPO möglich. 
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Axel Höper ist seit Jahren erfolgreich im Steuerstrafrecht beim Vorwurf der Steuerhinterziehung tätig. 
Falls gewünscht, zieht Rechtsanwalt Höper gleichsam erfahrene Steuerberater hinzu. Ziel ist es, die Steuerforderung und die Folgen der vorläufigen Sicherung zu minimieren und im Strafverfahren eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu vermeiden.