Über das Rechtsgebiet
Medizinrecht – Ihr Anwalt auf Augenhöhe mit dem Gesundheitssystem
Ein Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt soll heilen – nicht schaden. Doch Behandlungsfehler passieren, und wenn sie passieren, stehen Patienten einem mächtigen System aus Ärzten, Kliniken und Versicherungen gegenüber. Als Fachanwalt für Medizinrecht in Kiel vertrete ich Sie mit dem nötigen medizinischen Sachverstand und juristischen Nachdruck.
Die seltene Kombination aus Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Strafrecht bedeutet für Sie: Ich verstehe nicht nur die zivilrechtliche Haftungsseite, sondern auch die strafrechtlichen Konsequenzen ärztlicher Fehler – ein entscheidender Vorteil in komplexen Fällen.
Schwerpunkt 1
Arzthaftung & Behandlungsfehler
Behandlungsfehler zählen zu den häufigsten, aber auch am schwersten nachzuweisenden Schadensursachen. Versicherungen und Kliniken setzen auf Zeit und Fachwissen – ich auch. Ich analysiere Ihre Behandlungsunterlagen, hole medizinische Gutachten ein und setze Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz konsequent durch.
```Operationsfehler
Fehler bei Eingriffen, falsche Operationstechnik oder mangelnde Aufklärung vor dem Eingriff – ich prüfe jeden Aspekt Ihrer Behandlung.
Medikamentenfehler
Falsche Dosierung, Wechselwirkungen oder eine verfehlte Diagnose als Grundlage – Medikamentenfehler können schwerwiegende Folgen haben.
Aufklärungsmängel
Jeder Patient hat das Recht auf vollständige Aufklärung vor einer Behandlung. Fehlt diese, kann der Eingriff rechtswidrig sein – unabhängig vom Ergebnis.
Diagnosefehler
Eine zu spät gestellte oder falsche Diagnose kann Leiden verlängern und bleibende Schäden verursachen. Das ist kein Schicksal – das ist haftbar.
Ein Behandlungsfehler verändert Leben. Ich setze mich dafür ein, dass Betroffene nicht nur medizinisch, sondern auch rechtlich die Unterstützung bekommen, die sie verdienen.
Schwerpunkt 2
Geburtsschäden – Wenn das Kostbarste verletzt wird
Geburtsschäden gehören zu den erschütterndsten Erlebnissen, die eine Familie treffen kann. Sauerstoffmangel unter der Geburt, zu späte Einleitung eines Kaiserschnitts, fehlerhafte Überwachung der Herzfrequenz des Kindes – die Ursachen sind vielfältig, die Folgen oft lebenslang.
Ich vertrete Eltern und betroffene Kinder in Verfahren gegen Kliniken und Geburtskliniken. Dabei arbeite ich mit erfahrenen medizinischen Sachverständigen zusammen, um den Zusammenhang zwischen ärztlichem Fehler und dem Schaden Ihres Kindes lückenlos nachzuweisen.
```Typische Geburtsschadensfälle
Hypoxischer Hirnschaden
Sauerstoffmangel während der Geburt kann zu bleibenden Hirnschäden führen. Häufig hätte ein rechtzeitiger Kaiserschnitt den Schaden verhindert.
Geburtstraumatische Verletzungen
Fehlerhafte Anwendung von Geburtszange oder Saugglocke kann zu Nerven- und Knochenverletzungen führen, die das Kind ein Leben lang begleiten.
Verzögerte Reaktion auf CTG-Auffälligkeiten
Das CTG zeigt Warnsignale – und das Geburtsteam handelt zu langsam. Diese Form des Behandlungsfehlers ist häufiger als viele denken.
Mein Vorgehen
So gehe ich Ihren Fall an
Erstgespräch & Ersteinschätzung
Wir besprechen Ihren Fall vertraulich. Ich gebe Ihnen eine ehrliche erste Einschätzung der Erfolgsaussichten – ohne juristische Floskeln.
Behandlungsunterlagen anfordern & prüfen
Als Patient haben Sie ein Recht auf vollständige Einsicht in Ihre Behandlungsdokumentation. Ich fordere diese an und analysiere sie systematisch.
Gutachten & Beweissicherung
Ich arbeite mit medizinischen Sachverständigen zusammen, die den Fehler und seinen Kausalzusammenhang zum Schaden belastbar nachweisen oder zeige Ihnen Wege auf, wie wir gemeinsam ein Gutachten erhalten.
Außergerichtliche Durchsetzung
Viele Fälle lassen sich außergerichtlich lösen – schneller, günstiger und mit demselben Ergebnis. Ich verhandle konsequent für Sie.
Klage & gerichtliche Vertretung
Wenn nötig, gehe ich den gerichtlichen Weg mit Ihnen – in Kiel, Schleswig-Holstein und darüber hinaus.
Häufige Fragen
Was Betroffene uns am häufigsten fragen
Wie lange habe ich Zeit, einen Behandlungsfehler geltend zu machen?
Die Regelverjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Kenntnis des Fehlers und des Schadens. Warten Sie also nicht – Beweise und Unterlagen sollten frühzeitig gesichert werden.
Was kostet mich ein Erstgespräch?
Nehmen Sie Kontakt auf – ich bespreche mit Ihnen zunächst unverbindlich, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Die Kosten klären wir transparent zu Beginn unserer Zusammenarbeit.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung – übernimmt die die Kosten?
Viele Rechtsschutzversicherungen decken Arzthaftungsfälle ab. Ich kläre gemeinsam mit Ihnen, ob Deckung besteht, bevor wir tätig werden.
Kann ich auch gegen ein Krankenhaus vorgehen?
Ja. Krankenhäuser haften für Fehler ihres Personals. Ich vertrete Sie sowohl gegen niedergelassene Ärzte als auch gegen Kliniken und Krankenhausträger.
Was kann ich als Schadensersatz verlangen?
Neben Schmerzensgeld können Sie Ersatz für entgangenen Verdienst, Pflegekosten, Umbaumaßnahmen, Heilbehandlungskosten und zukünftige Schäden geltend machen. Bei Geburtsschäden kann dies eine lebenslange Rente umfassen.