Rechtsanwalt seit dem Jahr 2000
Strafrecht und Medizinrecht in Kiel
Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht. Ich verteidige in Strafverfahren – und setze für Patientinnen, Patienten und Geschädigte Ansprüche nach Behandlungsfehlern und Personenschäden durch.
Direkt und vertraulich 0431 – 22 18 15 20- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachanwalt für Medizinrecht
- Schleswig-Holstein und bundesweit
Zwei Schwerpunkte
Worum es in dieser Kanzlei geht
Das Recht ist komplex und eine Spezialisierung auf Schwerpunkte unumgänglich. Meine Schwerpunkte sind Strafrecht und Medizinrecht – zwei Gebiete, für die ich jeweils den Fachanwaltstitel führe.
Strafrecht
Ein Ermittlungsverfahren oder eine Anklage ist ein Einschnitt in Ihr Leben. Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Sie seit über 25 Jahren – konsequent, erfahren und auf Augenhöhe mit Staatsanwaltschaft und Gericht. Meine Schwerpunkte reichen vom Verkehrs- und Wirtschaftsstrafrecht über das Steuerstrafrecht bis zur Verteidigung bei Betäubungsmittel- und Gewaltdelikten. Ich bearbeite Mandate in ganz Schleswig-Holstein und bundesweit.
- Verkehrsstrafrecht
- Bußgeldverfahren
- Wirtschaftsstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Sexual- und Gewaltdelikte
- Jugendstrafrecht
- Lebensmittelstrafrecht
Medizinrecht
Ob Behandlungsfehler, Arzthaftung oder der komplexe Bereich des Medizinstrafrechts – als Fachanwalt für Medizinrecht kenne ich beide Seiten. Ich vertrete Patienten und Geschädigte ebenso wie Ärzte und Angehörige des Gesundheitswesens. Die seltene Kombination beider Fachanwaltschaften unter einem Dach bietet Ihnen ein besonderes Spezialisierungsprofil.
- Arzthaftung und Behandlungsfehler
- Personenschaden
- Fume-Event
- Medizinstrafrecht in Kiel
- medizinstrafrecht.org
Arbeitsweise
Meine Arbeitsweise
Ich nehme mir Zeit. Nicht weil ich es mir leisten kann, sondern weil ich glaube, dass ein gutes Ergebnis nur dann möglich ist, wenn ich Ihren Fall wirklich verstanden habe. Das erste Gespräch dient immer dazu, gemeinsam herauszufinden, was Sie brauchen – und ob ich der Richtige bin, Ihnen dabei zu helfen.
Ich arbeite transparent: Sie wissen, was rechtlich möglich ist, was es kostet und was realistischerweise zu erwarten ist. Keine falschen Versprechen, keine unnötige Dramatik. Dafür verlässliche Einschätzungen und konsequente Vertretung Ihrer Interessen.
Persönlich erreichbar – nicht nur im Chat
In meiner Kanzlei erreichen Sie mich persönlich. Wenn Sie anrufen, sprechen Sie mit mir oder meiner Mitarbeiterin – und bekommen zeitnah eine Rückmeldung. Gerade in dringenden Angelegenheiten ist das oft entscheidend.
„Ihr Recht im Blick – standhaft, beharrlich und sozial kompetent.“
Axel Höper, Rechtsanwalt
Der Anfang
Was passiert, wenn Sie anrufen
-
Kurze Einordnung am Telefon
Worum geht es, wie eilig ist es, gibt es eine Frist? Das dauert selten länger als zehn Minuten und kostet nichts.
-
Erstgespräch
In der Kanzlei oder per Telefon. Wir gehen durch, was vorliegt, und klären, welche Schritte jetzt sinnvoll sind. Kosten und Vorgehen bespreche ich vorher, nicht hinterher.
-
Unterlagen und Akte
Mit Ihrer Vollmacht fordere ich an, was für eine belastbare Einschätzung nötig ist – die Behandlungsunterlagen nach einem Behandlungsfehler, die Ermittlungsakte in einem Strafverfahren.
-
Strategie
Erst wenn die Unterlagen vorliegen, lässt sich sagen, was zu tun ist – eine Einigung mit der Versicherung oder eine Klage, eine Einstellung oder die Hauptverhandlung.
Aktuelles
Zuletzt geschrieben
Entscheidungen und Gesetzesänderungen, eingeordnet für die Praxis – ohne juristisches Vokabular, wo es auch ohne geht.
Verjährungsfrist beim Bußgeld verlängert: Seit 1. Juli 2026…
Seit 01.07.2026 gilt: 6 statt 3 Monate Verjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Fachanwalt Axel Höper erklärt die Änderung des § 26 StVG und die Folgen für Betroffene.
Beitrag lesenGesichtserkennung: Treffer ist kein Beweis
Die Polizei nutzt Gesichtserkennung immer häufiger. Warum ein Treffer kein Beweis ist und worauf es vor Gericht ankommt.
Beitrag lesenGesetz des Monats: Neue Pflichten für Assistenzsysteme – was…
Ab Juli 2026 sind neue Assistenzsysteme im Auto Pflicht. Was das für Haftung und Strafrecht bedeutet, erklärt Fachanwalt Axel Höper aus Kiel.
Beitrag lesen
Zur Person
Axel Höper
Seit 2000 als Rechtsanwalt zugelassen, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht. Über 20 Jahre Gründungsgesellschafter einer Sozietät in Kiel, seit 2021 in einer Bürogemeinschaft in der Holstenbrücke 2.
- Zulassungseit 2000
- FachanwaltStrafrecht und Medizinrecht
- Aufsichtsrateiner mittelständischen Aktiengesellschaft
- MitgliedArbeitsgemeinschaften Strafrecht und Medizinrecht im DAV, Kieler Anwaltverein, Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung
- Referentder Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein in der Referendarausbildung
Vertiefung
Zwei Gebiete mit eigener Seite
Wo ein Thema mehr Platz braucht, als eine Kanzleiseite hergibt, steht eine eigene Seite dafür. Beide gehören zu dieser Kanzlei.
Medizinstrafrecht
Abrechnungsbetrug, Korruption im Gesundheitswesen, Approbation und Berufsgericht, Durchsuchung in Praxis und Klinik – für Ärzte, Apotheken, Pflege und Medizinprodukte.
lebensmittelstrafrecht.orgLebensmittelstrafrecht
Betriebskontrolle, Hygiene und HACCP, Kennzeichnung, Rückruf und öffentliche Warnung – für Gastronomie, Handel, herstellende Betriebe und Landwirtschaft.
Kontakt
Der erste Anruf kostet nichts und klärt oft schon das Wichtigste
Ob sich ein Mandat lohnt, lässt sich meistens in einem kurzen Gespräch sagen. Wenn ich nicht der Richtige bin, sage ich Ihnen das – und wer es stattdessen sein könnte.
Direkt und vertraulich
0431 – 22 18 15 20Mo–Fr 9–13 Uhr, Mo, Di, Do 14–17 Uhr sowie nach Vereinbarung.