Verjährungsfrist beim Bußgeld verlängert: Seit 1. Juli 2026 gelten sechs statt drei Monate
Seit 01.07.2026 gilt: 6 statt 3 Monate Verjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Fachanwalt Axel Höper erklärt die Änderung des § 26 StVG und die Folgen für Betroffene.
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