Erstgespräch zur Einschätzung Ihrer Lage – vertraulich und unverbindlich.
Axel Höper Rechtsanwalt
0431 – 22 18 15 20 Erstgespräch vereinbaren

Ablauf

Wie ein Strafverfahren abläuft

Von der Anzeige bis zur Rechtskraft gibt es feste Abschnitte. Wer sie kennt, weiß, wo er steht – und an welchen Stellen Verteidigung tatsächlich etwas bewegt.

Die Abschnitte

Der Weg durch das Verfahren

  1. Anzeige oder Anfangsverdacht

    Am Anfang steht eine Anzeige, eine Kontrolle, eine Mitteilung einer Behörde oder eine Prüfung. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein. Sie erfahren davon oft erst später – mit der Vorladung oder der Durchsuchung.

  2. Ermittlungsverfahren

    Der wichtigste Abschnitt, und der, in dem die meisten Fehler gemacht werden. Die Staatsanwaltschaft sammelt Beweise – auch entlastende, jedenfalls dem Gesetz nach. Hier wird verhandelt, hier wird eingestellt, hier fällt die Vorentscheidung.

  3. Akteneinsicht

    Nur der Verteidiger bekommt die Akte. Erst mit ihr lässt sich beurteilen, was die Ermittlungsbehörde tatsächlich hat. Bis dahin ist jede Einlassung ein Schuss ins Dunkle.

  4. Abschluss der Ermittlungen

    Vier Wege: Einstellung mangels Tatverdacht (§ 170 Absatz 2 StPO), Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO), Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO) oder Anklage beziehungsweise Strafbefehl.

  5. Zwischenverfahren

    Das Gericht prüft, ob es die Anklage zulässt. Ein oft unterschätzter Abschnitt: Hier lassen sich noch Beweisanträge stellen und die Eröffnung verhindern.

  6. Hauptverhandlung

    Öffentlich, mündlich, mit Beweisaufnahme. Je nach Straferwartung vor dem Strafrichter, dem Schöffengericht oder der Strafkammer des Landgerichts.

  7. Urteil und Rechtsmittel

    Gegen Urteile des Amtsgerichts gibt es Berufung und Revision, gegen Urteile des Landgerichts die Revision. Die Frist beträgt eine Woche ab Verkündung – die kürzeste Frist des Verfahrens.

Ergebnisse

Wie ein Verfahren enden kann

Nicht jedes Verfahren endet mit einem Urteil. Die Mehrzahl endet früher – und oft besser, als es am Anfang aussieht.

§ 170 II

Einstellung mangels Tatverdacht

Das beste Ergebnis: keine Auflage, keine Eintragung. Die Kosten der Verteidigung werden bei einer Einstellung im Ermittlungsverfahren allerdings nicht erstattet.

§ 153a

Einstellung gegen Auflage

Gegen Geldauflage oder gemeinnützige Arbeit. Keine Verurteilung, keine Vorstrafe – berufsrechtlich aber nicht immer folgenlos.

Urteil

Freispruch oder Verurteilung

Nach Hauptverhandlung. Bei einer Verurteilung entscheidet sich hier auch, ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Dauer

Wie lange das dauert

Ehrlich: Das lässt sich am Anfang nicht sagen. Eine Verkehrssache kann in wenigen Wochen erledigt sein, ein Wirtschaftsstrafverfahren beschäftigt Sie Jahre.

Was sich sagen lässt: Der längste Abschnitt ist fast immer das Ermittlungsverfahren, und die Wartezeit auf die Akteneinsicht ist der Teil, den niemand beschleunigen kann. Das ist kein Stillstand – es ist der Abschnitt, in dem sich entscheidet, worüber später verhandelt wird.

Was Sie in dieser Zeit tun sollten

Keine Angaben zur Sache, keine Gespräche mit Mitbeschuldigten, keine Erklärungen gegenüber Behörden ohne Rücksprache. Unterlagen sichern, nichts vernichten.

Sie werden über jeden Schritt informiert. Post von der Staatsanwaltschaft geht ab der Vollmacht an mich – und von mir an Sie, mit Einordnung.

Kontakt

An welcher Stelle stehen Sie?

Ob Anhörungsbogen, Anklage oder Urteil – bringen Sie mit, was Sie haben. Meist lässt sich schon daran ablesen, was als Nächstes zu tun ist.

Anrufen Kontakt