Ablauf
Wie ein Strafverfahren abläuft
Von der Anzeige bis zur Rechtskraft gibt es feste Abschnitte. Wer sie kennt, weiß, wo er steht – und an welchen Stellen Verteidigung tatsächlich etwas bewegt.
Die Abschnitte
Der Weg durch das Verfahren
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Anzeige oder Anfangsverdacht
Am Anfang steht eine Anzeige, eine Kontrolle, eine Mitteilung einer Behörde oder eine Prüfung. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein. Sie erfahren davon oft erst später – mit der Vorladung oder der Durchsuchung.
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Ermittlungsverfahren
Der wichtigste Abschnitt, und der, in dem die meisten Fehler gemacht werden. Die Staatsanwaltschaft sammelt Beweise – auch entlastende, jedenfalls dem Gesetz nach. Hier wird verhandelt, hier wird eingestellt, hier fällt die Vorentscheidung.
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Akteneinsicht
Nur der Verteidiger bekommt die Akte. Erst mit ihr lässt sich beurteilen, was die Ermittlungsbehörde tatsächlich hat. Bis dahin ist jede Einlassung ein Schuss ins Dunkle.
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Abschluss der Ermittlungen
Vier Wege: Einstellung mangels Tatverdacht (§ 170 Absatz 2 StPO), Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO), Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO) oder Anklage beziehungsweise Strafbefehl.
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Zwischenverfahren
Das Gericht prüft, ob es die Anklage zulässt. Ein oft unterschätzter Abschnitt: Hier lassen sich noch Beweisanträge stellen und die Eröffnung verhindern.
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Hauptverhandlung
Öffentlich, mündlich, mit Beweisaufnahme. Je nach Straferwartung vor dem Strafrichter, dem Schöffengericht oder der Strafkammer des Landgerichts.
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Urteil und Rechtsmittel
Gegen Urteile des Amtsgerichts gibt es Berufung und Revision, gegen Urteile des Landgerichts die Revision. Die Frist beträgt eine Woche ab Verkündung – die kürzeste Frist des Verfahrens.
Ergebnisse
Wie ein Verfahren enden kann
Nicht jedes Verfahren endet mit einem Urteil. Die Mehrzahl endet früher – und oft besser, als es am Anfang aussieht.
Einstellung mangels Tatverdacht
Das beste Ergebnis: keine Auflage, keine Eintragung. Die Kosten der Verteidigung werden bei einer Einstellung im Ermittlungsverfahren allerdings nicht erstattet.
Einstellung gegen Auflage
Gegen Geldauflage oder gemeinnützige Arbeit. Keine Verurteilung, keine Vorstrafe – berufsrechtlich aber nicht immer folgenlos.
Freispruch oder Verurteilung
Nach Hauptverhandlung. Bei einer Verurteilung entscheidet sich hier auch, ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Dauer
Wie lange das dauert
Ehrlich: Das lässt sich am Anfang nicht sagen. Eine Verkehrssache kann in wenigen Wochen erledigt sein, ein Wirtschaftsstrafverfahren beschäftigt Sie Jahre.
Was sich sagen lässt: Der längste Abschnitt ist fast immer das Ermittlungsverfahren, und die Wartezeit auf die Akteneinsicht ist der Teil, den niemand beschleunigen kann. Das ist kein Stillstand – es ist der Abschnitt, in dem sich entscheidet, worüber später verhandelt wird.
Was Sie in dieser Zeit tun sollten
Keine Angaben zur Sache, keine Gespräche mit Mitbeschuldigten, keine Erklärungen gegenüber Behörden ohne Rücksprache. Unterlagen sichern, nichts vernichten.
Sie werden über jeden Schritt informiert. Post von der Staatsanwaltschaft geht ab der Vollmacht an mich – und von mir an Sie, mit Einordnung.
Kontakt
An welcher Stelle stehen Sie?
Ob Anhörungsbogen, Anklage oder Urteil – bringen Sie mit, was Sie haben. Meist lässt sich schon daran ablesen, was als Nächstes zu tun ist.