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Axel Höper Rechtsanwalt
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Sexual- und Gewaltdelikte

Vorwürfe, bei denen schon das Verfahren wirkt

Bei Vorwürfen aus diesem Bereich beginnt der Schaden nicht mit dem Urteil, sondern mit dem Verdacht. Umso wichtiger ist, dass von Anfang an nichts passiert, was sich später nicht mehr korrigieren lässt.

Der Vorwurf wird ernst genommen

Eine Vorbemerkung, weil sie zum Verständnis dazugehört: Verteidigung bedeutet nicht, einen Vorwurf kleinzureden oder die Person zu beschädigen, die ihn erhebt. Sie bedeutet, dass geprüft wird, ob das, was in der Akte steht, den Vorwurf trägt.

Das ist keine Nebensache. Gerade in diesem Bereich stehen sich häufig zwei Aussagen gegenüber, ohne weitere Beweismittel. Die Rechtsprechung hat dafür strenge Anforderungen entwickelt – die Aussage muss auf ihre Entstehung, ihre Konstanz und ihre inhaltliche Qualität geprüft werden. Diese Prüfung ist Aufgabe des Gerichts und Gegenstand der Verteidigung.

Wer sich in dieser Lage selbst erklären will, verschlechtert seine Position fast immer. Es gibt keinen Satz, der einen solchen Vorwurf aus der Welt schafft – aber viele, die ihn verfestigen.

Ausführlich: Vorwurf einer Sexualstraftat – was tun als Beschuldigter?

Die ersten Stunden

Häufig steht am Anfang eine Vorladung, manchmal eine Durchsuchung, gelegentlich eine Festnahme. In allen drei Fällen gilt dasselbe: Personalien angeben, sonst nichts sagen, Verteidiger anrufen.

Besonders heikel sind Gespräche, die nicht wie eine Vernehmung aussehen – das lockere Wort auf dem Flur, der Anruf „nur zur Klärung“, die Nachricht an die Gegenseite. Alles davon landet in der Akte. Nehmen Sie auch keinen Kontakt zur Person auf, die den Vorwurf erhebt: Das kann als Beeinflussung gewertet werden und einen Haftgrund begründen.

Untersuchungshaft

Bei schweren Vorwürfen steht die Untersuchungshaft schnell im Raum, gestützt auf Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr. Dagegen gibt es Rechtsmittel: die Haftprüfung und die Haftbeschwerde. Beide setzen voraus, dass jemand die Akte kennt und weiß, worauf der Haftbefehl tatsächlich gestützt ist.

Gewaltdelikte

Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Auch hier geht es meist um Aussagen – und um die Frage, wer angefangen hat und ob Notwehr im Raum steht.

Ein häufiger Fall in diesem Bereich sind Vorwürfe aus dem häuslichen Umfeld. Sie sind rechtlich anspruchsvoll, weil sie oft mit familienrechtlichen Verfahren verschränkt sind – Gewaltschutzantrag, Umgang, Sorgerecht. Was im einen Verfahren erklärt wird, wirkt im anderen weiter.

Verhalten

Was jetzt zählt

  • Schweigen und Verteidiger beauftragen Das Schweigerecht gilt uneingeschränkt und darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden.
  • Keinen Kontakt zur Gegenseite Keine Nachricht, kein Anruf, keine Vermittlung über Dritte. Das begründet den Vorwurf der Verdunkelung.
  • Nachrichten und Daten sichern Chatverläufe, Standortdaten, Termine. Nicht löschen – sichern. Löschen wirkt wie Vertuschen.
  • Nicht mit dem Umfeld besprechen Wer mit Ihnen gesprochen hat, kann als Zeuge geladen werden. Das gilt auch für gut gemeinte Gespräche.
  • Namen möglicher Zeugen notieren Wer war dabei, wer hat etwas gesehen, wer kann den zeitlichen Ablauf bestätigen.

Kontakt

Vertraulich, auch wenn kein Mandat zustande kommt

Alles, was Sie mir sagen, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht – unabhängig davon, ob Sie mich beauftragen. Ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts.

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