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Axel Höper Rechtsanwalt
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Wirtschaftsstrafrecht

Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Ermittlungsverfahren, Durchsuchung, Betrug oder Untreuevorwurf – als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht mit echtem Einblick in die Unternehmenspraxis verteidige ich Sie in Kiel und ganz Schleswig-Holstein.

Wenn Strafrecht auf unternehmerisches Handeln trifft

Das Wirtschaftsstrafrecht erfasst alle Straftaten im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben – von Betrug und Untreue über Steuerhinterziehung bis hin zu Korruption und Insolvenzdelikten. Betroffen sind häufig Geschäftsführer, Vorstände, leitende Angestellte oder Unternehmer, die sich einem strafrechtlichen Vorwurf ausgesetzt sehen – oft ohne zunächst zu ahnen, wie ernst die Lage ist.

Wirtschaftsstrafsachen sind komplex: Sie verbinden Strafrecht mit Gesellschafts-, Steuer- und Insolvenzrecht. Eine effektive Verteidigung erfordert deshalb nicht nur strafrechtliches Fachwissen, sondern auch ein tiefes Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge.

Wirtschaftsverständnis aus erster Hand

Was mich von vielen anderen Strafverteidigern unterscheidet: Ich bin selbst Mitglied im Aufsichtsrat einer mittelständischen Aktiengesellschaft. Ich kenne die Entscheidungsprozesse, Haftungsrisiken und wirtschaftlichen Zwänge, denen Unternehmer und Führungskräfte täglich ausgesetzt sind – nicht nur aus juristischen Lehrbüchern, sondern aus gelebter Praxis. Dieses Verständnis fließt unmittelbar in meine Verteidigungsstrategie ein.

Den richtigen Verteidiger kennt man, bevor man ihn braucht.

Warum man seinen Verteidiger vorher kennen sollte

Die meisten Mandate im Wirtschaftsstrafrecht beginnen mit einem Anruf, der nicht geplant war: ein wenig erfreulicher Besuch der Steuerfahndung, des Hauptzollamtes oder von Polizei und Staatsanwaltschaft. Eine Durchsuchung am frühen Morgen, eine Vorladung als Beschuldigter, ein gesperrtes Konto – und plötzlich sucht man unter Druck nach einem Verteidiger, den man bis zu diesem Moment nicht gebraucht hat.

In diesen Situationen beginnt die Verteidigung immer im Nachteil. Wer seinen Verteidiger erstmals in der Durchsuchungssituation trifft, muss in wenigen Minuten entscheiden, ob Vertrauen entstehen kann – obwohl dafür normalerweise Wochen nötig wären. Die Wahl fällt dann nach Verfügbarkeit, nicht nach Eignung. Deshalb sollte man den richtigen Verteidiger oder die richtige Verteidigerin bereits vorher kennenlernen. Eine Nummer im Smartphone gibt in solchen Momenten Sicherheit – und das bedeutet nicht, dass man davon ausgeht, sich strafbar gemacht zu haben.

Wirtschaftsstrafverfahren entstehen heute nicht nur aus Fehlverhalten. Die Regulierungsdichte, automatisierte Datenauswertung und weite Ermittlungsspielräume der Behörden können jeden treffen, der wirtschaftlich Verantwortung trägt. Die Frage ist nicht, ob Sie jemals in ein Verfahren geraten. Die Frage ist, ob Sie dann vorbereitet sind. Ich stehe für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung – gerne auch dann, wenn aktuell kein konkreter Anlass besteht.

Was diese Verfahren besonders macht

Im Wirtschaftsstrafrecht steht selten in Frage, ob etwas geschehen ist. Die Zahlen liegen vor, die Verträge auch. Gestritten wird darüber, wie das rechtlich zu bewerten ist – und das ist eine Frage der Auslegung, nicht des Beweises.

Daraus folgt zweierlei. Erstens: Das Verfahren wird auf dem Papier entschieden, nicht im Zeugenstand. Zweitens: Es lohnt sich, früh zu widersprechen, solange die Staatsanwaltschaft ihre Theorie noch nicht festgeschrieben hat. Wer erst nach der Anklage auftritt, argumentiert gegen eine Position, die sich bereits verfestigt hat. Wirtschaftsstrafverfahren sind Marathonläufe – wer sie wie Sprints behandelt, verliert Kraft an der falschen Stelle.

Was nebenher läuft

Ein Wirtschaftsstrafverfahren kommt selten allein. Häufig laufen parallel eine steuerliche Außenprüfung, zivilrechtliche Haftungsansprüche der Gesellschaft oder des Insolvenzverwalters, ein Verfahren über die Vermögensabschöpfung und – bei Geschäftsführern – die Frage der Gewerbeuntersagung.

Diese Verfahren beeinflussen einander. Eine Aussage im Insolvenzverfahren kann im Strafverfahren verwendet werden; ein Vergleich mit der Gesellschaft kann strafrechtlich als Eingeständnis gelesen werden. Deshalb müssen sie abgestimmt geführt werden.

Zusammenarbeit

Steuerliche und bilanzielle Fragen bewerte ich gemeinsam mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Die strafrechtliche Linie bleibt in einer Hand, damit die Stränge nicht auseinanderlaufen.

Wirtschaftsdelikte

Wirtschaftsdelikte, bei denen ich verteidige

Die folgenden Tatvorwürfe gehören zu den häufigsten im Wirtschaftsstrafrecht. Gemeinsam haben sie: Die Konsequenzen sind nicht nur strafrechtlich, sondern auch für Reputation und Existenz gravierend.

§ 263 StGB

Betrug

Vom einfachen Eingehungsbetrug – Bestellungs- oder Warenkreditbetrug – bis zu komplexen Anlage- oder Abrechnungsbetrugsvorwürfen, häufig in Verbindung mit dem Vorwurf der gewerbsmäßigen oder sogar bandenmäßigen Begehung. Der Streit dreht sich regelmäßig um den Vorsatz: Wer sich verkalkuliert hat, hat nicht betrogen.

§ 266 StGB

Untreue

Geschäftsführer und Vorstände stehen schnell im Verdacht, Vermögensinteressen des Unternehmens verletzt zu haben – oft bei unternehmerischen Fehlentscheidungen oder Interessenkonflikten. Verteidigung setzt meist bei der Frage an, ob überhaupt eine Vermögensbetreuungspflicht bestand.

§ 370 AO

Steuerhinterziehung

Einer der häufigsten Tatvorwürfe im Wirtschaftsleben – von nicht deklarierten Einnahmen über Scheinrechnungen bis zur Umsatzsteuerhinterziehung. Eine Selbstanzeige kann in bestimmten Fällen noch strafbefreiend wirken.

Steuerstrafrecht
§§ 299, 331 ff. StGB

Korruption und Bestechung

Vorwürfe im Zusammenhang mit Vorteilsgewährung, Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder gegenüber Amtsträgern – mit erheblichen Folgen für Unternehmen und Einzelpersonen.

§§ 283 ff. StGB, § 15a InsO

Insolvenzdelikte

Insolvenzverschleppung, Bankrott oder Gläubigerbegünstigung treffen Geschäftsführer besonders hart, weil sie persönlich haften und ihre berufliche Zukunft auf dem Spiel steht. Die Antragsfristen sind kurz: spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung.

§ 261 StGB

Geldwäsche

Seit der Reform 2021 hat sich der Anwendungsbereich des Geldwäschetatbestands erheblich erweitert. Weil schon leichtfertiges Handeln strafbar sein kann, geraten auch Unternehmen und Einzelpersonen ohne Vorsatz in den Fokus der Ermittler.

§§ 263, 299a f. StGB

Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen

Als Fachanwalt für Medizinrecht und Strafrecht verteidige ich Ärzte, Kliniken und andere Leistungserbringer bei Vorwürfen falscher Kassenabrechnung oder Korruption im Gesundheitswesen.

Medizinstrafrecht
§ 266a StGB

Vorenthalten von Arbeitsentgelt

Wer als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht rechtzeitig an die Einzugsstelle abführt, macht sich strafbar. Besonders in Krisensituationen geraten Geschäftsführer schnell in den Fokus; entscheidend ist oft, ob in dem Moment noch Mittel vorhanden waren.

§§ 17 ff. AWG

Außenwirtschaft

Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz sind mit erhöhter Strafe bedroht; dem Unternehmen droht außerdem die Einziehung.

Für Betriebe der Lebensmittelbranche – Gastronomie, Handel, Hersteller – gibt es eine eigene Seite dieser Kanzlei: lebensmittelstrafrecht.org. Dort geht es um Betriebskontrollen, Hygiene, Kennzeichnung, Rückrufe und Bußgeldverfahren nach dem Lebensmittelrecht.

Kontakt

Vorbereitet sein, bevor es ernst wird

Der günstigste Zeitpunkt für eine Stellungnahme liegt vor der Anklage – und der beste Zeitpunkt, den eigenen Verteidiger kennenzulernen, vor dem ersten Anruf der Ermittler.

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