Wirtschaftsstrafrecht
Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht
Ermittlungsverfahren, Durchsuchung, Betrug oder Untreuevorwurf – als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht mit echtem Einblick in die Unternehmenspraxis verteidige ich Sie in Kiel und ganz Schleswig-Holstein.
Wenn Strafrecht auf unternehmerisches Handeln trifft
Das Wirtschaftsstrafrecht erfasst alle Straftaten im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben – von Betrug und Untreue über Steuerhinterziehung bis hin zu Korruption und Insolvenzdelikten. Betroffen sind häufig Geschäftsführer, Vorstände, leitende Angestellte oder Unternehmer, die sich einem strafrechtlichen Vorwurf ausgesetzt sehen – oft ohne zunächst zu ahnen, wie ernst die Lage ist.
Wirtschaftsstrafsachen sind komplex: Sie verbinden Strafrecht mit Gesellschafts-, Steuer- und Insolvenzrecht. Eine effektive Verteidigung erfordert deshalb nicht nur strafrechtliches Fachwissen, sondern auch ein tiefes Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge.
Wirtschaftsverständnis aus erster Hand
Was mich von vielen anderen Strafverteidigern unterscheidet: Ich bin selbst Mitglied im Aufsichtsrat einer mittelständischen Aktiengesellschaft. Ich kenne die Entscheidungsprozesse, Haftungsrisiken und wirtschaftlichen Zwänge, denen Unternehmer und Führungskräfte täglich ausgesetzt sind – nicht nur aus juristischen Lehrbüchern, sondern aus gelebter Praxis. Dieses Verständnis fließt unmittelbar in meine Verteidigungsstrategie ein.
Den richtigen Verteidiger kennt man, bevor man ihn braucht.
Warum man seinen Verteidiger vorher kennen sollte
Die meisten Mandate im Wirtschaftsstrafrecht beginnen mit einem Anruf, der nicht geplant war: ein wenig erfreulicher Besuch der Steuerfahndung, des Hauptzollamtes oder von Polizei und Staatsanwaltschaft. Eine Durchsuchung am frühen Morgen, eine Vorladung als Beschuldigter, ein gesperrtes Konto – und plötzlich sucht man unter Druck nach einem Verteidiger, den man bis zu diesem Moment nicht gebraucht hat.
In diesen Situationen beginnt die Verteidigung immer im Nachteil. Wer seinen Verteidiger erstmals in der Durchsuchungssituation trifft, muss in wenigen Minuten entscheiden, ob Vertrauen entstehen kann – obwohl dafür normalerweise Wochen nötig wären. Die Wahl fällt dann nach Verfügbarkeit, nicht nach Eignung. Deshalb sollte man den richtigen Verteidiger oder die richtige Verteidigerin bereits vorher kennenlernen. Eine Nummer im Smartphone gibt in solchen Momenten Sicherheit – und das bedeutet nicht, dass man davon ausgeht, sich strafbar gemacht zu haben.
Wirtschaftsstrafverfahren entstehen heute nicht nur aus Fehlverhalten. Die Regulierungsdichte, automatisierte Datenauswertung und weite Ermittlungsspielräume der Behörden können jeden treffen, der wirtschaftlich Verantwortung trägt. Die Frage ist nicht, ob Sie jemals in ein Verfahren geraten. Die Frage ist, ob Sie dann vorbereitet sind. Ich stehe für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung – gerne auch dann, wenn aktuell kein konkreter Anlass besteht.
Was diese Verfahren besonders macht
Im Wirtschaftsstrafrecht steht selten in Frage, ob etwas geschehen ist. Die Zahlen liegen vor, die Verträge auch. Gestritten wird darüber, wie das rechtlich zu bewerten ist – und das ist eine Frage der Auslegung, nicht des Beweises.
Daraus folgt zweierlei. Erstens: Das Verfahren wird auf dem Papier entschieden, nicht im Zeugenstand. Zweitens: Es lohnt sich, früh zu widersprechen, solange die Staatsanwaltschaft ihre Theorie noch nicht festgeschrieben hat. Wer erst nach der Anklage auftritt, argumentiert gegen eine Position, die sich bereits verfestigt hat. Wirtschaftsstrafverfahren sind Marathonläufe – wer sie wie Sprints behandelt, verliert Kraft an der falschen Stelle.
Was nebenher läuft
Ein Wirtschaftsstrafverfahren kommt selten allein. Häufig laufen parallel eine steuerliche Außenprüfung, zivilrechtliche Haftungsansprüche der Gesellschaft oder des Insolvenzverwalters, ein Verfahren über die Vermögensabschöpfung und – bei Geschäftsführern – die Frage der Gewerbeuntersagung.
Diese Verfahren beeinflussen einander. Eine Aussage im Insolvenzverfahren kann im Strafverfahren verwendet werden; ein Vergleich mit der Gesellschaft kann strafrechtlich als Eingeständnis gelesen werden. Deshalb müssen sie abgestimmt geführt werden.
Zusammenarbeit
Steuerliche und bilanzielle Fragen bewerte ich gemeinsam mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Die strafrechtliche Linie bleibt in einer Hand, damit die Stränge nicht auseinanderlaufen.
Wirtschaftsdelikte
Wirtschaftsdelikte, bei denen ich verteidige
Die folgenden Tatvorwürfe gehören zu den häufigsten im Wirtschaftsstrafrecht. Gemeinsam haben sie: Die Konsequenzen sind nicht nur strafrechtlich, sondern auch für Reputation und Existenz gravierend.
Betrug
Vom einfachen Eingehungsbetrug – Bestellungs- oder Warenkreditbetrug – bis zu komplexen Anlage- oder Abrechnungsbetrugsvorwürfen, häufig in Verbindung mit dem Vorwurf der gewerbsmäßigen oder sogar bandenmäßigen Begehung. Der Streit dreht sich regelmäßig um den Vorsatz: Wer sich verkalkuliert hat, hat nicht betrogen.
Untreue
Geschäftsführer und Vorstände stehen schnell im Verdacht, Vermögensinteressen des Unternehmens verletzt zu haben – oft bei unternehmerischen Fehlentscheidungen oder Interessenkonflikten. Verteidigung setzt meist bei der Frage an, ob überhaupt eine Vermögensbetreuungspflicht bestand.
Steuerhinterziehung
Einer der häufigsten Tatvorwürfe im Wirtschaftsleben – von nicht deklarierten Einnahmen über Scheinrechnungen bis zur Umsatzsteuerhinterziehung. Eine Selbstanzeige kann in bestimmten Fällen noch strafbefreiend wirken.
SteuerstrafrechtKorruption und Bestechung
Vorwürfe im Zusammenhang mit Vorteilsgewährung, Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder gegenüber Amtsträgern – mit erheblichen Folgen für Unternehmen und Einzelpersonen.
Insolvenzdelikte
Insolvenzverschleppung, Bankrott oder Gläubigerbegünstigung treffen Geschäftsführer besonders hart, weil sie persönlich haften und ihre berufliche Zukunft auf dem Spiel steht. Die Antragsfristen sind kurz: spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung.
Geldwäsche
Seit der Reform 2021 hat sich der Anwendungsbereich des Geldwäschetatbestands erheblich erweitert. Weil schon leichtfertiges Handeln strafbar sein kann, geraten auch Unternehmen und Einzelpersonen ohne Vorsatz in den Fokus der Ermittler.
Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen
Als Fachanwalt für Medizinrecht und Strafrecht verteidige ich Ärzte, Kliniken und andere Leistungserbringer bei Vorwürfen falscher Kassenabrechnung oder Korruption im Gesundheitswesen.
MedizinstrafrechtVorenthalten von Arbeitsentgelt
Wer als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht rechtzeitig an die Einzugsstelle abführt, macht sich strafbar. Besonders in Krisensituationen geraten Geschäftsführer schnell in den Fokus; entscheidend ist oft, ob in dem Moment noch Mittel vorhanden waren.
Außenwirtschaft
Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz sind mit erhöhter Strafe bedroht; dem Unternehmen droht außerdem die Einziehung.
Für Betriebe der Lebensmittelbranche – Gastronomie, Handel, Hersteller – gibt es eine eigene Seite dieser Kanzlei: lebensmittelstrafrecht.org. Dort geht es um Betriebskontrollen, Hygiene, Kennzeichnung, Rückrufe und Bußgeldverfahren nach dem Lebensmittelrecht.
Aktuelles
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Vorbereitet sein, bevor es ernst wird
Der günstigste Zeitpunkt für eine Stellungnahme liegt vor der Anklage – und der beste Zeitpunkt, den eigenen Verteidiger kennenzulernen, vor dem ersten Anruf der Ermittler.