Erstgespräch zur Einschätzung Ihrer Lage – vertraulich und unverbindlich.
Axel Höper Rechtsanwalt
0431 – 22 18 15 20 Erstgespräch vereinbaren

Personenschaden

Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Personenschaden

Ein Unfall passiert in Sekunden – die Folgen können ein Leben lang bleiben.

Ihre Interessen konsequent vertreten

Wer durch das Verschulden anderer verletzt wird, steht oft nicht nur vor körperlichen und seelischen Belastungen, sondern auch vor einer Flut von Forderungen, Fristen und Versicherungskorrespondenz. Genau in dieser Situation brauchen Sie jemanden, der Ihre Interessen konsequent vertritt.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht mit langjähriger Erfahrung im Personenschadenrecht unterstütze ich Unfallopfer und Geschädigte dabei, ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz vollständig und erfolgreich durchzusetzen – gegenüber Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen und wenn nötig vor Gericht.

Typische Fälle aus meiner Praxis

  • Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Verkehrsunfällen
  • Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden
  • Arbeits- und Wegeunfälle
  • Personenschäden infolge von Behandlungsfehlern
  • Gesundheitsschäden nach einem Fume-Event an Bord

Kein vorschneller Vergleich

Versicherungen haben ein Interesse daran, Schadensersatzansprüche möglichst gering zu halten. Ich sorge dafür, dass Sie nicht vorschnell einem unzureichenden Vergleich zustimmen – und dass alle Ansprüche, auch langfristige wie Rentenleistungen oder Pflegemehraufwand, berücksichtigt werden.

Sie wissen dabei stets, was rechtlich realistisch ist – und was nicht.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Im ersten Gespräch klären wir gemeinsam, welche Ansprüche Sie haben und wie wir am besten vorgehen.

Was ersetzt wird

Was zu einem Personenschaden gehört

Ein Personenschaden besteht selten nur aus dem Schmerzensgeld. Die übrigen Positionen werden häufig übersehen – und machen im Ergebnis oft den größeren Teil aus.

Schmerzensgeld

Ausgleich für Schmerzen, Beeinträchtigungen und verlorene Lebensqualität. Maßstab sind Urteile zu vergleichbaren Verletzungen.

Verdienstausfall

Entgangenes Einkommen – bis heute und für die Zukunft, wenn die Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert ist.

Haushaltsführungsschaden

Wer den eigenen Haushalt nicht mehr führen kann, hat auch dann einen Schaden, wenn Angehörige einspringen.

Heilbehandlung und Pflege

Behandlungs-, Fahrt- und Pflegekosten sowie der Pflegemehraufwand, soweit sie nicht von Kranken- oder Pflegekasse getragen werden.

Vermehrte Bedürfnisse

Hilfsmittel, Umbauten der Wohnung oder des Fahrzeugs – bei dauerhaften Schäden oft als monatliche Rente.

Zukunftsschäden

Spätfolgen lassen sich absichern, etwa durch ein Feststellungsurteil oder einen Vorbehalt im Vergleich.

Kontakt

Welche Ansprüche haben Sie?

Im ersten Gespräch klären wir gemeinsam, welche Ansprüche bestehen und wie wir am besten vorgehen. Bringen Sie mit, was Sie haben – Arztberichte, Schreiben der Versicherung, Belege.

Anrufen Kontakt