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Axel Höper Rechtsanwalt
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Fume-Event

Fume-Event – Nervengiftcocktail in der Kabine

Ich vertrete seit Jahren Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter sowie Pilotinnen und Piloten, aber auch Passagiere, wenn sie durch einen oder mehrere sogenannte Fume-Events geschädigt werden.

Was ist eigentlich ein Fume-Event?

Von einem Fume-Event spricht man, wenn kontaminierte Luft in die Kabine eines Verkehrsflugzeuges gelangt.

Das Problem, das hinter dem Gestank steckt, ist in der Branche lange bekannt. Es liegt darin, dass die Atemluft für die Crew und die Passagiere direkt an den Triebwerken entnommen und dann ungefiltert in die Kabine geleitet wird. Dieses Konstruktionsprinzip wird als Zapfluftsystem (englisch „bleed air“) bezeichnet. Problematisch wird es, wenn Öl- oder Hydraulikflüssigkeitsrückstände durch die Dichtungen entweichen, sich in den Triebwerken erhitzen und als Dampf in die Atemluft der Kabine gelangen.

In diesem chemischen Cocktail stecken auch Organophosphate, also Nervengifte. Sie wurden schon seit 1948 den neuen und speziell entwickelten vollsynthetischen Ölen beigemischt und zur Verwendung in Düsentriebwerken zugelassen. Die Rezeptur dieser Öle garantiert optimale Eigenschaften, gerade für die extremen Betriebsbedingungen im Inneren einer Turbine. Doch zu diesem Zeitpunkt dachte noch niemand daran, dass zivile Flugzeugbauer 1955 die Zapfluft-Technologie entdecken würden.

Die Standards für die Öle wurden übrigens nie angepasst. Noch heute enthalten die Triebwerksöle und Hydraulikflüssigkeiten Organophosphate.

Seit Jahrzehnten unter Verdacht

Schon seit Jahrzehnten stehen die in der Airline-Branche oft auch verharmlosend als „Geruchsvorfälle“ bezeichneten Ereignisse im Verdacht, schwerwiegende Gesundheitsschäden verursachen zu können. Doch Flugzeughersteller, Airlines und Aufsichtsbehörden bestreiten dies immer wieder.

Boeing hat einem Artikel der Welt vom 29. Juli 2014 von Per Hinrichs und Tim van Beveren zufolge bereits 2007 beobachtet, dass solche Vorfälle auf bestimmten Flugzeugmustern alle zwei Wochen vorkommen können. Als besonders auffällig wurde dabei die Boeing 757 mit Rolls-Royce-Triebwerken vom Typ RB 211 eingestuft.

Ansprüche durchsetzen

Bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Berufsgenossenschaft, gegen die Fluggesellschaft, gegebenenfalls gegen den Hersteller des Flugzeuges oder gegen die Unfallversicherung wegen eines sogenannten aerotoxischen Syndroms stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Welche Positionen zu einem Personenschaden gehören – vom Schmerzensgeld bis zum Verdienstausfall –, steht auf der Seite Personenschaden.

Technik

Woher die belastete Luft kommt

Zapfluft („bleed air“)

Die Kabinenluft wird direkt an den Triebwerken entnommen. Nach und nach stellten sämtliche Flugzeughersteller auf dieses System um; jahrzehntelang war es alternativlos.

Stauluft („ram air“)

Zuvor wurden auch Düsenjets mit Stauluft versorgt: Die Luft wird am Rumpf abgenommen und durch einen zusätzlichen Kompressor verdichtet – Verunreinigungen durch das Triebwerk sind so ausgeschlossen. Das System hatte jedoch den Nachteil, dass die Luft in großer Höhe komprimiert und erwärmt werden musste und der Kompressor viel Platz und Gewicht kostete. Diesen Platz und das Gewicht sparte man beim Zapfluftverfahren ein. Erst Boeing brachte 2011 seinen Dreamliner (Boeing 787) ausschließlich mit Stauluft auf den Markt.

Enteisungsflüssigkeit

Auch Enteisungsflüssigkeit kann über das Hilfstriebwerk (APU) in die Klimaanlage gelangen, wenn Flugzeuge im Winter enteist werden. Die an sich als harmlos geltende Flüssigkeit verändert sich bei Erhitzung auf über 400 Grad chemisch – es entstehen Stoffe, die die Gesundheit der Menschen an Bord erheblich schädigen können.

Wen kann es treffen?

Betroffen sind auch Passagiere

Grundsätzlich kann es jeden treffen, der sich während eines solchen Vorfalls an Bord eines Flugzeuges befindet. Gravierender ist es allerdings, wenn man immer wieder – auch kleineren – Mengen an Schadstoffen ausgesetzt ist.

Kabinen- und Cockpitcrew

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fluggesellschaft stellt eine solche Kontamination einen Arbeitsunfall dar. Eventuell kommt auch eine Berufskrankheit in Betracht, die bislang aber nicht anerkannt ist. Ansprechpartner ist die zuständige Berufsgenossenschaft.

Vielflieger

Die wiederholte Belastung betrifft neben der Crew vor allem die Vielflieger unter den Passagieren.

Geschäftsreisende

Auch für geschäftlich reisende Passagiere kann eine Vergiftung an Bord ein Arbeitsunfall sein, für den dann ebenfalls die zuständige Berufsgenossenschaft einzustehen hat.

Kontakt

Ich stehe Ihnen gerne zur Seite

Schildern Sie mir, was an Bord passiert ist und welche Beschwerden seitdem bestehen. Im ersten Gespräch klären wir, gegen wen sich Ansprüche richten können.

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