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Axel Höper Rechtsanwalt
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Verkehrsordnungswidrigkeiten

Bußgeld, Punkte, Fahrverbot – was jetzt zu tun ist

Einmal kurz unaufmerksam, und schon blitzt es. Was ein Bußgeldbescheid bedeuten kann, wo er angreifbar ist – und warum schon der Anhörungsbogen der richtige Zeitpunkt für einen Anruf ist.

Bußgeldverfahren im Straßenverkehr

Einmal kurz unaufmerksam, und schon blitzt es. Oder die Situation hat dazu verleitet, etwas zu schnell zu fahren. Das Ergebnis ist in beiden Fällen dasselbe: ein Bußgeldbescheid, möglicherweise Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg – und je nach Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.

Dabei beschränken sich Bußgeldverfahren längst nicht auf Geschwindigkeitsverstöße. Auch die Nutzung des Smartphones am Steuer, bestimmte Parkverstöße, das Überfahren einer roten Ampel oder das Missachten eines Stoppschildes können zu empfindlichen Geldbußen, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot führen.

Wer war am Steuer? Gesichtserkennung im Bußgeldverfahren

Ist auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig zu erkennen, wer das Fahrzeug geführt hat, setzen Behörden zunehmend auf softwaregestützte Gesichtserkennung, um den Fahrer zu identifizieren. Was viele nicht wissen: Ein Treffer in einem solchen System ist kein Beweis. Er begründet allenfalls einen Anfangsverdacht – mehr nicht. Ob und wie belastbar ein solcher Bildabgleich tatsächlich ist, muss im Einzelfall kritisch geprüft werden. Ich tue das.

Mehr dazu in meinem Beitrag zur polizeilichen Gesichtserkennung

Mein Ziel: das Fahrverbot verhindern

Lässt sich die Eintragung ins Fahreignungsregister im Einzelfall nicht vermeiden, konzentriere ich mich auf das Wesentliche: das Fahrverbot abzuwenden. Viele Betroffene unterschätzen, welche Verteidigungsansätze im Bußgeldverfahren möglich sind – von technischen Fehlern bei der Messung über formale Mängel des Bescheids bis hin zur Verjährung. Die konkreten Erfolgsaussichten lassen sich erst nach Einsicht in die Bußgeldakte beurteilen.

Nicht erst den Bußgeldbescheid abwarten

Beauftragen Sie mich bereits nach Zugang des Anhörungsbogens – nicht erst, wenn der Bescheid im Briefkasten liegt. Je früher ich die Akte anfordere, desto mehr Handlungsspielraum haben wir.

Auf dem Anhörungsbogen müssen Sie nur Ihre Personalien angeben; zur Sache müssen Sie nichts sagen. Kommt der Bußgeldbescheid, beginnt mit der Zustellung eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Sie lässt sich nicht verlängern – danach ist der Bescheid rechtskräftig.

Wer den Anhörungsbogen erst einmal liegen lässt, verschenkt Zeit, die später fehlt.

Häufige Verstöße

Worum es in Bußgeldverfahren meistens geht

Geschwindigkeit

Der Klassiker. Messverfahren sind fehleranfällig und ihre Auswertung ist überprüfbar – vom Messprotokoll bis zur Schulung des Messbeamten.

Rotlicht und Stoppschild

Beim qualifizierten Rotlichtverstoß drohen Punkte und Fahrverbot. Entscheidend ist oft, wie lange die Ampel tatsächlich rot war.

Smartphone am Steuer

Schon das Halten des Telefons kann genügen. Ob tatsächlich ein Gerät benutzt wurde, muss die Behörde nachweisen.

Kontakt

Ich verteidige Sie auch im Ordnungswidrigkeitenrecht

Schicken Sie den Anhörungsbogen oder den Bescheid vorab. Ob sich ein Einspruch lohnt, lässt sich meist schnell sagen.

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