Kosten und Vergütung
Was Verteidigung kostet
Eine Frage, die viele erst stellen, wenn es zu spät ist, sie noch zu klären. Deshalb hier vorab, was Sie erwartet – und wann jemand anderes zahlt.
Der Grundsatz
Anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In Strafsachen sieht es Rahmengebühren vor: Für jeden Verfahrensabschnitt gibt es eine Spanne, innerhalb derer sich die Gebühr nach Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung und Ihren Einkommensverhältnissen bestimmt.
In der Verteidigung ist dieser Rahmen in aller Regel nicht auskömmlich. Ein Wirtschaftsstrafverfahren mit dreißig Aktenordnern lässt sich nicht zu den Sätzen führen, die das Gesetz vorsieht. Deshalb arbeite ich – wie in der Strafverteidigung üblich – mit einer Vergütungsvereinbarung.
Wie eine Vergütungsvereinbarung aufgebaut ist
Üblich sind zwei Formen, oft kombiniert:
- Stundenhonorar – abgerechnet wird die tatsächlich aufgewendete Zeit. Transparent, aber am Anfang schwer zu beziffern.
- Pauschale je Verfahrensabschnitt – ein fester Betrag für das Ermittlungsverfahren, einer für das Hauptverfahren, einer je Hauptverhandlungstag. Planbar, dafür unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.
Was für Ihren Fall passt, besprechen wir im Erstgespräch – bevor ich tätig werde, nicht danach. Sie bekommen die Vereinbarung schriftlich und können sie in Ruhe ansehen.
Kein Mandat beginnt mit einer offenen Rechnung. Was es kostet, steht fest, bevor der erste Schriftsatz geschrieben ist.
Das Erstgespräch
Die kurze telefonische Einordnung – worum geht es, wie eilig ist es – kostet nichts. Für ein ausführliches Erstgespräch, in dem Unterlagen durchgesehen und eine Einschätzung gegeben wird, sieht das Gesetz eine Erstberatungsgebühr vor; sie ist für Verbraucher auf 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Kommt es zum Mandat, wird sie angerechnet.
Wenn jemand anderes zahlt
Rechtsschutzversicherung
Straf-Rechtsschutz deckt die Verteidigung gegen den Vorwurf eines fahrlässigen Vergehens in der Regel von Anfang an. Bei einem Vorsatzvorwurf leisten die üblichen Bedingungen nur rückwirkend – und nur bei Delikten, die auch fahrlässig begangen werden können –, wenn es am Ende nicht zu einer Verurteilung wegen Vorsatzes kommt. Verbrechen und reine Vorsatzdelikte sind meist ausgeschlossen. Verkehrs-Rechtsschutz umfasst in aller Regel auch Ordnungswidrigkeiten. Was im Einzelfall gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
Die Deckungsanfrage stelle ich für Sie. Melden Sie den Fall Ihrer Versicherung trotzdem möglichst bald – die Bedingungen verlangen in der Regel eine unverzügliche Meldung.
Pflichtverteidigung
In schwerwiegenden Fällen – etwa bei Verbrechensvorwürfen, bei Untersuchungshaft oder vor dem Landgericht – wird ein Pflichtverteidiger bestellt. Sie dürfen ihn selbst vorschlagen; teilen Sie dem Gericht mit, wen Sie möchten.
Ein verbreiteter Irrtum: Pflichtverteidigung ist nicht kostenlos. Werden Sie verurteilt, tragen Sie die Kosten des Verfahrens einschließlich der Pflichtverteidigergebühren – die Staatskasse streckt sie nur vor.
Freispruch und Einstellung
Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen; stellt das Gericht das Verfahren ein, kann das ebenso sein. Erstattet wird dann allerdings nur die gesetzliche Gebühr, nicht das vereinbarte Honorar – die Differenz bleibt bei Ihnen. Endet das Verfahren schon im Ermittlungsverfahren mit einer Einstellung, gibt es keine Erstattung.
Klarheit
Drei Zusagen zu den Kosten
Vorher
Sie erfahren die Kosten, bevor ich tätig werde – schriftlich und in einer Form, die Sie vor der Unterschrift lesen können.
Nachvollziehbar
Bei Stundenhonorar bekommen Sie eine Aufstellung, aus der hervorgeht, wofür die Zeit aufgewendet wurde.
Ohne Überraschung
Wird absehbar, dass der Aufwand den besprochenen Rahmen übersteigt, sage ich das, bevor es so weit ist.
Kontakt
Fragen Sie nach den Kosten, bevor Sie sich sorgen
Die telefonische Ersteinschätzung kostet nichts. Oft genügt sie, um zu klären, ob überhaupt ein Mandat nötig ist.