Vor Ort
Kiel, Schleswig-Holstein und das nördliche Umland
Wo die Verfahren stattfinden, wer dort entscheidet und warum Ortskenntnis im Strafrecht mehr ist als eine kurze Anfahrt.
Warum die Region zählt
Strafrecht ist Bundesrecht, überall dasselbe. Die Praxis ist es nicht. Wie eine Staatsanwaltschaft mit Einstellungsanträgen umgeht, wie eine Kammer terminiert, welche Sachverständigen regelmäßig bestellt werden, wie lange die Akteneinsicht dauert – all das unterscheidet sich von Ort zu Ort.
Diese Erfahrung lässt sich nicht nachlesen. Sie entsteht dadurch, dass man seit Jahren in denselben Häusern arbeitet und weiß, mit wem man es zu tun hat.
Was in Kiel eine Einstellung nach § 153a StPO wird, kann anderswo zur Anklage führen. Wer die Praxis vor Ort kennt, schätzt das realistischer ein.
Die Gerichte
Amtsgericht Kiel
Zuständig für die Masse der Verfahren: der Strafrichter bei einer Straferwartung bis zu zwei Jahren, das Schöffengericht bis zu vier Jahren. Hier laufen auch die Bußgeldsachen und die Jugendverfahren des Bezirks.
Landgericht Kiel
Berufungsinstanz gegen Urteile des Amtsgerichts und erste Instanz bei schweren Vorwürfen – Schwurgericht, Wirtschaftsstrafkammer, große Strafkammern.
Oberlandesgericht Schleswig
Revisionsinstanz für Schleswig-Holstein und zuständig für Haftbeschwerden gegen Entscheidungen der Landgerichte.
Im übrigen Land
Verteidigt wird in ganz Schleswig-Holstein – und in Hamburg, wenn der Fall dorthin führt.
Behörden und Ermittlungsstellen
- Staatsanwaltschaft Kiel – Anklagebehörde beim Landgericht Kiel
- Landeskriminalamt Schleswig-Holstein – in umfangreicheren Ermittlungsverfahren
- Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzverwaltung – in Steuerstrafsachen
- Ärztekammer Schleswig-Holstein – Berufsaufsicht und berufsrechtliche Verfahren
- Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein – Abrechnungs- und Plausibilitätsprüfung
Praktisch
Die Kanzlei liegt an der Holstenbrücke, mitten in der Kieler Innenstadt; der Hauptbahnhof ist zu Fuß erreichbar.
Für Mandantinnen und Mandanten, die weiter weg wohnen oder beruflich gebunden sind, gehen Erstgespräche auch telefonisch. Für die Hauptverhandlung gilt das nicht – da müssen Sie anwesend sein.
Auch überregional
Wenn das Verfahren woanders läuft
In Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafsachen führt der Fall oft aus dem Land hinaus. Das ist kein Hindernis: Verteidigung ist ortsunabhängig, nur die Termine sind es nicht.
Hamburg und Umland
Auch vor den Gerichten der Hansestadt – räumlich nah, verfahrensrechtlich ohnehin dasselbe Recht.
Bundesweit in Spezialsachen
In Medizin- und Lebensmittelstrafsachen auch außerhalb des Nordens, wenn die Sache es erfordert. Was das praktisch heißt – Reisezeiten, Kosten, Termine – bespreche ich vorher.
Kontakt
Wo auch immer das Verfahren läuft
Am Anfang steht immer dieselbe Frage: Was liegt vor, und was ist jetzt zu tun? Ein kurzes Gespräch klärt das.