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Axel Höper Rechtsanwalt
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Fachanwalt für Medizinrecht

Medizinrecht – für Patienten, Ärzte und Heilberufe

Das Medizinrecht ist ein Spezialgebiet, das juristische Präzision mit medizinischem Verständnis verbindet.

Ein Anwalt, der beide Welten kennt

Ob Sie als Patient eine Fehlbehandlung vermuten, als Arzt mit einem Haftungsvorwurf konfrontiert werden oder im Bereich des Medizinstrafrechts Beistand benötigen – Sie brauchen einen Anwalt, der beide Welten kennt.

Ich bin Axel Höper, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Strafrecht in Kiel. Diese seltene Doppelqualifikation erlaubt mir eine Beratung, die vollständig ist und aus einer Hand kommt.

  • 25+ JahreErfahrung
  • ZweiFachanwaltschaften: Strafrecht und Medizinrecht
  • 1.000+erledigte Verfahren

Zwei Seiten desselben Verhältnisses

Ich vertrete Patientinnen und Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten. Und ich berate Ärztinnen, Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe, wenn gegen sie ermittelt wird oder ihre Zulassung in Frage steht.

Das ist kein Widerspruch, sondern ein Vorteil. Wer beide Seiten kennt, weiß, wie die Gegenseite denkt: welche Argumente eine Haftpflichtversicherung ernst nimmt, wo ein Gutachten angreifbar ist und welche Dokumentationslücke im Prozess wirklich zählt. Im Einzelfall vertrete ich selbstverständlich nur eine Seite.

Für Patienten und Geschädigte

Wenn ein ärztlicher Eingriff zu einem Schaden geführt hat, stehen Betroffene oft allein vor einer Fülle medizinischer Gutachten und juristischer Fragestellungen. Ich helfe Ihnen, den Sachverhalt aufzuklären, Ihre Ansprüche zu bewerten und gegenüber Ärzten, Kliniken und Versicherungen durchzusetzen. Mein Schwerpunkt liegt dabei auf schweren Arzthaftungsfällen und Personenschäden.

Über den Ausgang entscheidet in aller Regel nicht der Richter, sondern der Sachverständige. Wer sein Gutachten nicht angreifen kann, hat den Prozess verloren, bevor er begonnen hat. Genau dort setzt die Arbeit an: bei der Auswahl des Gutachters, bei den Fragen, die ihm gestellt werden, und bei den Widersprüchen in seinem Text.

  • Prüfung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob er sich beweisen lässt
  • Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadensersatz und Haushaltsführungsschaden
  • Aufklärungsfehler – häufig der tragfähigere Weg als der Behandlungsfehler selbst
  • Verfahren vor der Gutachterkommission und Auseinandersetzung mit dem Versicherer

Mehr zum Arzthaftungsrecht

Für Ärzte und Angehörige der Heilberufe

Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen sind einem wachsenden Haftungs- und Strafverfolgungsdruck ausgesetzt. Als Gründungsmitglied von MedLaw Solutions e. V. und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV berate und verteidige ich Sie sowohl im Zivilrecht als auch bei strafrechtlichen Ermittlungen – präventiv und im Ernstfall.

Ein Ermittlungsverfahren gegen einen Arzt ist nie nur ein Strafverfahren: Parallel drohen berufsgerichtliche Maßnahmen, der Widerruf oder das Ruhen der Approbation, Regressforderungen der Krankenkassen und der Entzug der Zulassung. Diese Stränge laufen nebeneinander, beeinflussen sich aber gegenseitig. Ein Geständnis im Strafverfahren kann berufsrechtlich ruinös sein. Deshalb gehört beides in eine Hand.

Mehr zum Medizinstrafrecht

Zusammenarbeit

Medizinische Sachfragen kläre ich mit erfahrenen medizinischen Sachverständigen, bevor ich eine Einschätzung abgebe. Widerspruch, Eilantrag und Klage vor dem Verwaltungsgericht – etwa gegen den Widerruf einer Approbation – führe ich nicht selbst; das übernehmen kooperierende Verwaltungsrechtlerinnen und Verwaltungsrechtler.

Ihr Ansprechpartner in Kiel

Das Medizinrecht ist ein Bereich, in dem Erfahrung, Netzwerk und fachliche Tiefe den Unterschied machen. Ich bin seit vielen Jahren in diesem Gebiet tätig, kenne die relevanten Gutachter, Institutionen und Verfahrenswege.

Die Verbindung beider Fachanwaltschaften wirkt am stärksten dort, wo ein medizinischer Sachverhalt strafrechtlich bewertet wird: bei Abrechnungsvorwürfen, bei Korruption im Gesundheitswesen, bei Körperverletzungsvorwürfen nach einem Eingriff. Ausführlich behandelt das die Spezialseite medizinstrafrecht.org.

Kontakt

Sprechen Sie mich an – ich berate Sie gerne

Ob sich ein Vorgehen lohnt, lässt sich meist schon nach Durchsicht der Unterlagen sagen. Bringen Sie mit, was Sie haben – Arztbriefe, Befunde, Schriftwechsel mit der Versicherung.

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