Jugendstrafrecht
Wenn Ihr Kind in den Fokus der Ermittler gerät
Der Moment, in dem Eltern erfahren, dass gegen ihr Kind ein Ermittlungsverfahren läuft, ist einer der beunruhigendsten im Familienleben.
Ich begleite Familien in dieser Situation
Was gestern noch ein alltäglicher Schulabend oder ein Wochenende mit Freunden war, ist heute plötzlich Gegenstand polizeilicher Ermittlungen. Die Reaktion der meisten Eltern ist verständlich: Sie wollen sofort handeln, erklären, klären – und dabei oft das Falsche tun.
Ich begleite Familien in genau dieser Situation. Als Fachanwalt für Strafrecht kenne ich die Besonderheiten des Jugendstrafrechts ebenso wie die emotionale Ausnahmesituation, in der sich Eltern und Jugendliche in diesem Moment befinden. Mein Ziel ist es, Ihrem Kind eine zweite Chance zu sichern – und die Weichen so früh wie möglich richtig zu stellen.
Was das Jugendstrafrecht von anderen Strafverfahren unterscheidet
Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sowie für Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren, auf die es unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls angewendet werden kann. Es verfolgt einen grundlegend anderen Ansatz als das Erwachsenenstrafrecht: Im Vordergrund steht nicht die Strafe, sondern die Erziehung und die Resozialisierung. Das Gericht fragt nicht nur, was passiert ist – sondern warum, und was getan werden kann, damit es nicht wieder passiert.
Ob bei Heranwachsenden Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Diese Entscheidung ist oft die wichtigste des ganzen Verfahrens. Sie hängt davon ab, ob der Heranwachsende nach seiner Entwicklung einem Jugendlichen gleichstand oder ob es sich um eine jugendtypische Verfehlung handelte. Dazu lässt sich vortragen – und dafür braucht es mehr als den Hinweis auf das Geburtsdatum.
Das bedeutet: Ein Jugendstrafverfahren eröffnet erheblich mehr Spielraum als ein Verfahren gegen Erwachsene. Einstellungen gegen Auflagen, gemeinnützige Arbeit, Betreuungsweisungen oder ein Täter-Opfer-Ausgleich sind Instrumente, die bei richtiger Verteidigung gezielt eingesetzt werden können. Voraussetzung dafür ist allerdings eine frühzeitige und strategisch kluge Begleitung – nicht erst kurz vor der Hauptverhandlung.
Unter 14 Jahren besteht keine Strafmündigkeit. Ein Verfahren gibt es dann nicht – wohl aber möglicherweise das Jugendamt.
Was das Gesetz vorsieht
Statt Geld- und Freiheitsstrafe kennt das Jugendstrafrecht ein abgestuftes System:
- Erziehungsmaßregeln – Weisungen, etwa zu einem sozialen Trainingskurs, einer Betreuung oder einem Täter-Opfer-Ausgleich
- Zuchtmittel – Verwarnung, Auflagen wie Arbeitsstunden oder eine Zahlung, im Einzelfall Jugendarrest
- Jugendstrafe – Freiheitsentzug, nur bei schädlichen Neigungen oder bei Schwere der Schuld, von sechs Monaten bis zu fünf, in schweren Fällen zehn Jahren
Der entscheidende Unterschied: Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel werden nicht in das Zentralregister eingetragen, sondern in das Erziehungsregister – und das erscheint nicht im Führungszeugnis. Für die berufliche Zukunft ist das mehr wert als jede Diskussion über die Höhe einer Geldauflage.
Die häufigsten Fehler, die Eltern in dieser Situation machen
Der erste Impuls vieler Eltern ist es, mit ihrem Kind ausführlich über den Vorwurf zu sprechen – und dabei unbewusst eine Version der Ereignisse zu festigen, die später im Verfahren schaden kann. Ebenso riskant ist es, das Kind ohne anwaltliche Vorbereitung zur Polizei zu schicken oder eine Aussage machen zu lassen. Auch gut gemeinte Erklärungsversuche gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft können die Situation verschlechtern statt verbessern.
Mein dringender Rat: Sobald Sie wissen, dass gegen Ihr Kind ermittelt wird, sollte es keine Aussage machen – weder mündlich noch schriftlich – bevor wir gesprochen haben. Das Schweigerecht gilt im Jugendstrafrecht genauso wie im Erwachsenenstrafrecht. Es ist kein Zeichen von Schuld, es zu nutzen. Es ist Klugheit.
Als Erziehungsberechtigte haben Sie eigene Rechte im Verfahren: Anwesenheit in der Hauptverhandlung, Anhörung, Akteneinsicht über einen Verteidiger. Sie sind aber nicht verpflichtet, Ihr Kind zu einer Aussage zu bewegen – im Gegenteil. Lassen Sie Ihr Kind nicht ohne Verteidiger zur Polizei gehen, auch wenn es „nur eine Anhörung“ heißt und auch wenn Sie mitkommen dürfen.
Wie das Verfahren abläuft
Beteiligt ist immer die Jugendgerichtshilfe. Sie spricht mit dem Jugendlichen und dem Elternhaus und gibt eine Stellungnahme ab, der das Gericht in der Praxis großes Gewicht beimisst. Dieses Gespräch sollte nicht unvorbereitet stattfinden – nicht, um etwas zu verbergen, sondern damit das Bild vollständig wird.
Häufig lässt sich das Verfahren ohne Hauptverhandlung beenden: durch Einstellung nach §§ 45, 47 JGG, oft verbunden mit einer Leistung, die der Jugendliche erbringt. Wer das anstrebt, sollte früh zeigen, dass etwas geschieht – Schadenswiedergutmachung, Entschuldigung, Teilnahme an einem Kurs.
Was eine gute Verteidigung im Jugendstrafrecht ausmacht
Jugendstrafrecht ist kein vereinfachtes Strafrecht – es ist ein eigenständiges Rechtsgebiet mit eigenen Verfahrensregeln, eigenen Sanktionsmöglichkeiten und einer ganz anderen Logik. Ein guter Verteidiger kennt nicht nur die rechtlichen Stellschrauben, sondern weiß auch, wie Jugendstaatsanwälte denken, wie Jugendgerichtshilfe und Gericht zusammenarbeiten und welche Maßnahmen geeignet sind, ein Verfahren im besten Fall gar nicht erst zur Anklage kommen zu lassen.
Ich nehme mir die Zeit, Ihr Kind als Person kennenzulernen – seine Situation, sein Umfeld, seine Entwicklung. Denn vor Gericht zählt nicht nur der Tatvorwurf, sondern der Mensch dahinter. Eine glaubwürdige, individuelle Darstellung der Persönlichkeit Ihres Kindes kann den Ausgang eines Verfahrens entscheidend beeinflussen.
Was auf dem Spiel steht – und warum frühzeitiges Handeln zählt
Viele Eltern unterschätzen die Tragweite eines Jugendstrafverfahrens. Auch wenn das Jugendstrafrecht mildere Mittel kennt als das Erwachsenenstrafrecht, können die Folgen eines schlecht geführten Verfahrens langfristig spürbar sein: ein Eintrag im Erziehungsregister, eine Jugendstrafe auf Bewährung oder – im schlimmsten Fall – eine Jugendstrafe, die vollstreckt wird. Hinzu kommen die psychischen Belastungen, die ein Strafverfahren für einen jungen Menschen bedeutet, der sich gerade in einer prägenden Lebensphase befindet.
Umgekehrt gilt: Wer frühzeitig handelt, hat die besten Chancen. Ein Verfahren, das bereits im Ermittlungsstadium professionell begleitet wird, kann häufig eingestellt werden, bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt. Jede Woche, die ohne anwaltliche Begleitung vergeht, verkleinert diesen Spielraum.
Ihr Kind verdient eine Verteidigung, die mehr tut als Paragraphen zitieren. Es verdient jemanden, der kämpft.
Häufige Konstellationen
Womit Jugendverfahren meistens beginnen
Betäubungsmittel
Besitz kleiner Mengen, oft nach einer Kontrolle. Meist einstellungsfähig – wenn nichts Falsches gesagt wurde.
Körperverletzung
Auseinandersetzungen in der Schule, auf dem Fest, im Verein. Häufig mit einem Täter-Opfer-Ausgleich zu lösen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Der Roller des Freundes, das Auto der Eltern. Straftat, und mit Folgen für die spätere Fahrerlaubnis.
Kontakt
Ich bin für Sie da – auch kurzfristig
Ich weiß, dass Eltern in dieser Situation keine langen Wartezeiten haben und keine unpersönlichen Erst-E-Mails wollen. Deshalb stehe ich für ein kurzfristiges Erstgespräch zur Verfügung – telefonisch oder in meiner Kanzlei in Kiel. In diesem Gespräch erfahren Sie, wie ich den Fall einschätze, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und was Sie selbst tun können, um Ihrem Kind zu helfen. Wir sprechen dabei auch über die Kosten, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.