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Axel Höper Rechtsanwalt
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Aktuelles · Aus der Verteidigung

Durchsuchung und Beschlagnahme – was jetzt zu tun ist

Ihre Rechte in den ersten Stunden – und was danach geprüft wird.

Aus der Verteidigung Strafverfahren

Es klingelt früh morgens. Vor der Tür stehen Beamte mit einem Durchsuchungsbeschluss. Oder Sie erhalten die Nachricht, dass in Ihrem Büro, Ihrer Praxis oder Ihrem Betrieb gerade durchsucht wird. Dieser Moment ist für die meisten Menschen ein Schock – selbst dann, wenn sie sich keiner Schuld bewusst sind.

Genau in dieser Situation kommt es auf die nächsten Stunden an.

Was passiert bei einer Durchsuchung?

Eine Durchsuchung ist ein schwerer Eingriff in Ihre Privatsphäre. Die Ermittlungsbehörden dürfen Ihre Wohnung, Ihr Büro oder Ihr Fahrzeug nur dann durchsuchen, wenn ein Richter das zuvor angeordnet hat – der sogenannte Durchsuchungsbeschluss. In Ausnahmefällen ist auch eine Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss möglich, wenn die Ermittler sogenannte „Gefahr im Verzug“ bejahen.

Gleichzeitig mit der Durchsuchung werden häufig Gegenstände beschlagnahmt: Handys, Computer, Unterlagen, Geschäftsbücher, manchmal auch Bargeld. Was einmal mitgenommen wurde, ist nicht automatisch weg – aber es braucht Zeit und gezieltes Vorgehen, um es zurückzubekommen oder die Verwertung zu verhindern.

Ihre Rechte – und wie Sie sie nutzen

Das Wichtigste zuerst: Sie müssen nichts sagen. Weder gegenüber den Beamten noch gegenüber der Staatsanwaltschaft. Das Schweigerecht gilt von der ersten Sekunde an und ist keine Frage von Schuld oder Unschuld – es ist Ihr gutes Recht.

Was Sie tun können und sollten:

  • Den Durchsuchungsbeschluss verlangen und genau lesen
  • Ruhig bleiben und die Maßnahme nicht aktiv behindern
  • Sich nicht zu Vorwürfen äußern – auch keine scheinbar harmlosen Kommentare
  • Sofort einen Rechtsanwalt anrufen

Was Ihnen zusteht: die Bekanntgabe des Durchsuchungsbeschlusses und auf Verlangen eine schriftliche Mitteilung über den Grund der Durchsuchung sowie ein Verzeichnis der mitgenommenen Gegenstände.

Was ich für Sie tue

Ich bin seit über 25 Jahren als Strafverteidiger in Kiel tätig und Fachanwalt für Strafrecht. Durchsuchungen und Beschlagnahmen begleite ich in allen Phasen – von der ersten Kontaktaufnahme während der laufenden Maßnahme bis zur rechtlichen Überprüfung danach. Konkret bedeutet das:

Während der Durchsuchung – soweit ich rechtzeitig erreicht werde, bin ich vor Ort oder telefonisch erreichbar, um Sie zu begleiten und sicherzustellen, dass die Maßnahme im gesetzlichen Rahmen bleibt.

Unmittelbar danach – ich prüfe den Durchsuchungsbeschluss auf Rechtmäßigkeit. War der Beschluss zu unbestimmt? Fehlte der hinreichende Tatverdacht? Wurde „Gefahr im Verzug“ zu Unrecht bejaht? Fehler bei der Anordnung können zur Unverwertbarkeit der gefundenen Beweise führen.

Bei der Beschlagnahme – ich prüfe, ob die beschlagnahmten Gegenstände herausgegeben werden müssen oder ob ein Antrag auf richterliche Überprüfung sinnvoll ist. Besonders bei Berufsgeheimnisträgern – etwa Ärzten, Steuerberatern oder Anwälten – gelten strenge Grenzen für das, was beschlagnahmt werden darf.

Häufige Situationen

Durchsuchungen finden in den unterschiedlichsten Zusammenhängen statt. Besonders häufig erlebe ich sie im Rahmen von:

In jedem Fall gilt: Je früher ich eingeschaltet werde, desto besser lassen sich Schäden begrenzen – für Ihre Verteidigungsposition, Ihren Ruf und Ihren Betrieb.

Sofort erreichbar

Durchsuchungen beginnen oft am frühen Morgen. Ich bin darauf eingestellt, schnell zu reagieren – eine Durchsuchung ist ein Notfall. Die Telefonnummern finden Sie unten auf dieser Seite; Ihr Anliegen können Sie auch dem Chatbot auf dieser Seite schildern.

Ich berate Sie – klar, direkt und ohne Umwege.

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Dieser Text gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ist allgemein gehalten. Ob er auf Ihren Fall passt, klärt ein Gespräch.

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