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Betäubungsmittelstrafrecht

Illustration

Verteidigung bei Drogendelikten

Ein Ermittlungsverfahren wegen eines Betäubungsmitteldelikts beginnt oft ohne Vorwarnung: eine Kontrolle, eine Durchsuchung, eine Festnahme. Was danach folgt, kann weitreichende Konsequenzen für Freiheit, Beruf und Familie haben. Umso entscheidender ist es, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger einzuschalten – idealerweise noch vor dem ersten Gespräch mit der Polizei.
Ich bin Axel Höper, Fachanwalt für Strafrecht in Kiel. Das Betäubungsmittelstrafrecht gehört zu meinen zentralen Tätigkeitsschwerpunkten. Ich verteidige Mandantinnen und Mandanten in ganz Schleswig-Holstein und bundesweit – diskret, engagiert und mit über 25 Jahren Erfahrung in Strafverfahren aller Art.
Was ist Betäubungsmittelstrafrecht?Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang mit Drogen und psychoaktiven Substanzen in Deutschland. Bereits der unerlaubte Besitz geringer Mengen kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Bei Handel, Einfuhr oder dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer Bande drohen langjährige Freiheitsstrafen. Die Bandbreite möglicher Vorwürfe ist groß – und die Unterschiede im Strafmaß erheblich.
Typische Vorwürfe nach dem BtMG:
● Unerlaubter Besitz von Cannabis, Kokain, Heroin, Amphetaminen, MDMA oder anderen Substanzen● Unerlaubter Handel und Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln● Unerlaubte Einfuhr – auch bei kleinen Mengen aus dem Ausland● Unerlaubter Anbau – etwa von Cannabis● Bandenmäßiger Handel – mit erheblich erhöhtem Strafrahmen● Bewaffneter Handel – besonders schwerer Fall nach § 30a BtMG● Besitz und Handel mit neuen psychoaktiven Substanzen (NpSG)

Was bedeutet die Cannabisreform für laufende Verfahren?Seit der Teillegalisierung von Cannabis im Jahr 2024 hat sich die Rechtslage für viele Betroffene verändert. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Besitz und Anbau von Cannabis nunmehr erlaubt. Für laufende und bereits abgeschlossene Verfahren kann das bedeuten:
● Einstellung des Ermittlungsverfahrens● Strafminderung oder Wegfall der Strafe● Möglichkeit der Verfahrenswiederaufnahme bei bereits rechtskräftigen Urteilen
Ob und wie die neuen Regelungen auf Ihren Fall anwendbar sind, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Sprechen Sie mich an – ich prüfe das für Sie.
Warum ist frühzeitige Verteidigung so wichtig?Im Betäubungsmittelstrafrecht werden die entscheidenden Weichen oft sehr früh gestellt – manchmal noch im Ermittlungsverfahren, lange vor einer möglichen Anklage. Wer zu spät reagiert, riskiert:
● belastende Aussagen, die nicht mehr korrigiert werden können● verpasste Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung● unnötig hohe Strafen wegen fehlender Verteidigungsstrategie
Mein Rat: Schweigen Sie gegenüber der Polizei. Sie haben das Recht, keine Angaben zur Sache zu machen – und dieses Recht sollten Sie nutzen. Ein Anruf bei mir kostet Sie nichts und kann alles verändern.
Meine Verteidigungsstrategie im BtMG-VerfahrenJeder Fall ist anders. Entscheidend sind die konkrete Menge, die Art der Substanz, Ihre persönliche Situation und die Beweislage. Mögliche Verteidigungsansätze sind unter anderem:
● Prüfung der Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen, Überwachungsmaßnahmen und Sicherstellungen● Verwertbarkeit von Beweismitteln – nicht alles, was die Polizei sicherstellt, darf vor Gericht verwendet werden● Strafzumessung – Milderungsgründe gezielt herausarbeiten und darlegen● Verfahrenseinstellung nach § 31a BtMG bei geringen Mengen zum Eigenkonsum● Zurückstellen der Strafverfolgung zugunsten einer Therapie (§§ 35, 36 BtMG)● Kronzeugenregelung – in geeigneten Fällen eine strafmildernde Kooperation erwägen

Besonderheiten: Medizinisches Cannabis und VerschreibungsrechtMit der wachsenden Verbreitung von medizinischem Cannabis entstehen auch neue Graubereiche. Patienten, die Cannabis auf Rezept erhalten, Ärzte, die es verschreiben, und Apotheken, die es abgeben, können unter bestimmten Umständen in strafrechtliche Ermittlungen geraten – etwa bei Verdacht auf Missbrauch oder Abrechnungsbetrug. Als Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht bin ich in diesen Schnittstellenfällen besonders gut aufgestellt.
Ihr Fachanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in KielIch verteidige Sie konsequent – vom ersten Polizeikontakt bis zum rechtskräftigen Urteil. 
Meine Kanzlei liegt zentral in Kiel, Mandate bearbeite ich in ganz Schleswig-Holstein und bundesweit. Vertraulichkeit ist dabei selbstverständlich.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – je früher, desto besser.Telefon: 0431 – 22 18 15 20