Holstenbrücke 2, 24103 KielFon +49 431-22 18 15 20ed.tlawnasthcer-repeoh%40ielznak
❓ Wie erkenne ich, ob ein Behandlungsfehler vorliegt?➡ Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt oder eine andere medizinische Fachkraft vom anerkannten medizinischen Standard abweicht. Typische Hinweise: unerwartete Komplikationen, die nicht ausreichend erklärt werden; deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustands nach einem Eingriff; widersprüchliche Aussagen des medizinischen Personals; fehlende oder lückenhafte Aufklärung vor einer Behandlung. Eine rechtliche Einschätzung setzt eine Prüfung der Patientenakte und oft ein medizinisches Gutachten voraus.
❓ Habe ich Anspruch auf meine eigene Patientenakte?➡ Ja. Gemäß § 630g BGB haben Patienten das Recht, ihre Patientenakte vollständig einzusehen und Kopien zu erhalten. Die Kosten für die Kopien können in Rechnung gestellt werden. Dieses Recht besteht auch für Angehörige nach dem Tod des Patienten sowie für Bevollmächtigte. Die Akte ist die zentrale Grundlage jeder Arzthaftungsanalyse.
❓ Welche Entschädigung kann ich bei einem Behandlungsfehler bekommen?➡ Bei nachgewiesenem Behandlungsfehler können Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadensersatz (z.B. Verdienstausfall, Pflegekosten, Umbaumaßnahmen), Haushaltsführungsschaden und Rentenminderung bestehen. Die Höhe richtet sich nach Schwere des Fehlers, Art der Verletzung und Dauer der Beeinträchtigung. Deutsche Gerichte sprechen Schmerzensgelder im Medizinrecht teils im sechsstelligen Bereich zu.
❓ Wie lange habe ich Zeit, einen Behandlungsfehler geltend zu machen?➡ Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Behandlungsfehler und dem Schädiger Kenntnis erlangt haben (§§ 195, 199 BGB). Spätestens gilt eine absolute Frist von 30 Jahren ab dem schädigenden Ereignis. Da die Kenntnis schwer nachzuweisen ist, sollten Sie nicht zu lange warten — sichern Sie Beweise und lassen Sie sich frühzeitig beraten.
❓ Was ist der Unterschied zwischen Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler?➡ Ein Behandlungsfehler ist die fehlerhafte Durchführung einer Therapie oder eines Eingriffs. Ein Aufklärungsfehler hingegen liegt vor, wenn der Patient vor dem Eingriff nicht ausreichend über Risiken, Alternativen oder Folgen informiert wurde — selbst wenn der Eingriff technisch korrekt ausgeführt wurde. Beide Arten können zu Schadensersatzansprüchen führen. Häufig sind beide Fehlerarten im selben Fall anzutreffen.