BGH zur Strafbarkeit des "Logistikers" bei der Masche "Falscher Polizeibeamter"
Masche "Falscher Polizeibeamter", was ist das eigentlich?
Die Masche „Falscher Polizeibeamter" ist ein klassischer Trickbetrug, der gezielt ältere Menschen ins Visier nimmt. So funktioniert sie:
Der Ablauf
1. Der Anruf
Das Opfer bekommt einen Anruf von jemandem, der sich als Polizeibeamter ausgibt – manchmal auch als Staatsanwalt oder Bankmitarbeiter. Häufig wird sogar die echte Notrufnummer 110 im Display angezeigt (sogenanntes „Call ID Spoofing").
2. Die Geschichte
Die Täter erzählen eine von mehreren typischen Geschichten:
- In der Nachbarschaft seien Einbrecher aktiv, die es auf das Vermögen des Opfers abgesehen haben
- Das Konto des Opfers sei gefährdet, weil ein Bankmitarbeiter Geld unterschlage
- Das Ersparte sei „nicht sicher" und müsse von der Polizei vorübergehend „in Verwahrung" genommen werden
3. Der Vertrauensaufbau
Die Täter sind oft stundenlang am Telefon, manchmal den ganzen Tag. Sie geben Aktenzeichen an, nennen erfundene Kollegen, raten dem Opfer, niemandem davon zu erzählen – auch nicht der Familie. Das Opfer soll glauben, an einer laufenden Ermittlung mitzuwirken.
4. Die Übergabe
Am Ende soll das Opfer Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände bereitlegen. Ein angeblicher Kollege kommt dann persönlich vorbei und holt sie ab – das ist der „Abholer". Manchmal werden auch Bankkarten samt PIN übergeben.
5. Die Beuteweiterleitung
Die abgeholte Beute wird sofort weitergereicht – oft über mehrere Zwischenstufen bis zu Hintermännern im Ausland, häufig in der Türkei.
Warum funktioniert das?
- Autorität: Polizei und Staatsanwaltschaft genießen hohes Vertrauen.
- Zeitdruck und Stress: Die Täter lassen das Opfer kaum zur Ruhe kommen.
- Isolation: Das Opfer wird aktiv dazu gebracht, niemanden einzuweihen.
- Technische Täuschung: Gefälschte Rufnummernanzeigen machen den Anruf glaubwürdig.
- Zielgruppe: Ältere Menschen sind oft allein, respektieren Autorität besonders stark und haben häufig Ersparnisse zu Hause.
Die Arbeitsteilung dahinter
Dahinter steckt oftmals eine professionelle kriminelle Struktur mit klarer Rollenverteilung:
- Der Chef – sitzt meist im Ausland, koordiniert alles telefonisch, gibt die Anweisungen und bekommt den Löwenanteil der Beute
- Der Callcenter-Mitarbeiter / Anrufer – führt das eigentliche Telefonat mit dem Opfer, gibt sich als Polizist aus und hält das Opfer stundenlang in der Leitung
- Der Abholer – erscheint persönlich an der Haustür des Opfers und nimmt Bargeld, Schmuck oder Bankkarten entgegen; trägt das höchste Entdeckungsrisiko
- Der Betreuer – unterstützt den Abholer logistisch, z.B. durch Übergabe neuer SIM-Karten und telefonische Begleitung während der Tat (genau die Rolle aus dem vorliegenden BGH-Beschluss)
- Der Logistiker – übernimmt die Beute vom Abholer, transportiert sie weiter und leitet sie an die Hintermänner weiter (die Rolle aus dem Zeitschriftenartikel)
Im Hintergrund
- Geldwäscher / Finanzagenten – wickeln den Geldfluss ab, etwa über Hawala-Netzwerke oder Kryptowährungen
- Rekrutierer – werben neue Abholer oder Betreuer an, oft aus dem eigenen sozialen Umfeld
Umstritten ist dabei in der Rechtsprechung oftmals die Position des Logistikers
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich immer wieder mit der Strafbarkeit des sog. Logistikers zu beschäftigen. Im Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 12/22 kam der 3. Strafsenat in einem solchen Fall zu dem Ergebnis, dass die Betrugstat durch die Abholer bereits beendet war und die Entlohnung der Abholer durch den Logistiker deshalb keine Strafbarkeit wegen Beteiligung an dem (bereits beendeten) Betrug bewirken konnte. In diesem Beschluss kam der BGH zum Ergebnis, dass die allgemeine Zusage, als "Logistiker" mitzuwirken, nicht zu einer Strafbarkeit wegen Beteiligung an der Betrugstat führte, weil sie sich in der bloßen Eingliederung in die Bande erschöpfte. Die Bandenmitgliedschaft als solche sei jedoch nicht strafbar und begründe auch keine strafrechtliche Haftung für aus der Bande heraus begangene Taten.
In einem weiteren Fall entschied der BGH, dass gleichwohl eine Strafbarkeit wegen psychischer Beihilfe zum Bandenbetrug und -diebstahl und eine täterschaftliche Bandenhehlerei möglich bleibe.
Was bedeutet das nun?
Immer wieder stellt sich (auch) im Wirtschaftstrafrecht die Frage, ob die einzelnen Tathandlungen der Beteiligten als Mittäterschaft oder Beihilfe einzuordnen ist. Hier ist genaues Herausarbeiten der Tathandlungen erforderlich, um diese dann dogmatisch sauber und korrekt einordnen zu können. Hier setzt gute Verteidigung an.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Kiel verteidige ich Beschuldigte - erfahren Sie, was Sie jetzt tun sollten.