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Der Gutachter im Arzthaftungsfall – was Patienten wissen müssen

Der Gutachter im Arzthaftungsfall – was Patienten wissen müssen

Wer einen Behandlungsfehler vermutet, steht schnell vor einer ernüchternden Erkenntnis: Das eigentliche rechtliche Problem ist oft gar nicht das größte Hindernis. Das größte Hindernis heißt Beweis. Denn ob ein Arzt tatsächlich einen Fehler gemacht hat – und ob dieser Fehler den eingetretenen Schaden verursacht hat –, lässt sich juristisch nur mit medizinischem Sachverstand klären. Hier kommt der Gutachter ins Spiel.

Was macht ein Gutachter im Arzthaftungsfall?

Ein medizinischer Sachverständiger bewertet, ob die Behandlung dem sogenannten medizinischen (Facharzt-)Standard entsprochen hat. Dieser Standard beschreibt, was ein sorgfältiger Facharzt in der konkreten Situation nach dem gesicherten Stand der medizinischen Wissenschaft getan oder unterlassen hätte. Das Gericht – das selbst kein medizinisches Fachwissen besitzt – verlässt sich in aller Regel vollständig auf diese Einschätzung.

Der Gutachter prüft also nicht, ob der behandelnde Arzt ein schlechter Mensch war oder ob das Ergebnis unglücklich war. Er prüft, ob das konkrete Vorgehen dem Standard entsprach oder davon abwich. Das ist ein feiner, aber entscheidender Unterschied.

Wer bestellt den Gutachter – und wer zahlt?

Im gerichtlichen Verfahren wird der Sachverständige vom Gericht ausgewählt und beauftragt. Beide Parteien können Einwände gegen einen bestimmten Gutachter geltend machen, etwa wegen Befangenheit oder fehlender Fachkompetenz. Die Kosten trägt zunächst derjenige, der das Gericht um die Einholung des Gutachtens gebeten hat – in der Praxis also häufig der klagende Patient. Am Ende des Verfahrens trägt sie die unterlegene Partei.

Daneben gibt es außergerichtliche Begutachtungsverfahren, etwa durch die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Diese sind für Patienten kostenlos und können ein erster sinnvoller Schritt sein, bevor ein teures Gerichtsverfahren eingeleitet wird.

Warum ist die Auswahl des Gutachters so wichtig?

Ein Arzthaftungsverfahren steht und fällt häufig mit dem Gutachten. Kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass kein Behandlungsfehler vorlag, ist es äußerst schwer, dieses Ergebnis im Verfahren noch zu kippen. Gerichte weichen nur in Ausnahmefällen von einem Gutachten ab.

Deshalb ist es wichtig, frühzeitig auf einen möglichen Gutachter Einfluss zu nehmen – durch substantiierte Einwände, durch Gegengutachten oder durch gezielte Fragen an den Sachverständigen, die im Verfahren gestellt werden können. Wer das dem Zufall überlässt, verliert häufig nicht wegen fehlender Ansprüche, sondern wegen mangelhafter Vorbereitung.

Was kann ein Anwalt in dieser Phase tun?

Ich kenne als Fachanwalt für Medizinrecht natürlich nicht alle aber viele Sachverständige in Kiel, Schleswig-Holstein und darüber hinaus. Ich kann aber bereits bei der Formulierung des Beweisbeschlusses darauf hinwirken, dass die richtigen Fragen gestellt werden. Und ich kann ein Gutachten kritisch analysieren und gezielt angreifen, wenn es methodisch oder inhaltlich angreifbar ist.

Ein Behandlungsfehlerverfahren ist kein Selbstläufer – aber mit der richtigen Begleitung ist es auch kein Vabanquespiel.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihrer Behandlung etwas schiefgelaufen ist, sprechen Sie mich an. Das erste Gespräch dient immer dazu, gemeinsam herauszufinden, was möglich ist – und was sinnvoll.

(Foto: Symbolbild eines fiktiven Gutachters bei der Arbeit)