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Punkte in Flensburg - Was Autofahrer wissen müssen

Punkte in Flensburg - Was Autofahrer wissen müssen

Kaum ein Thema beschäftigt Autofahrer so häufig wie die „Punkte in Flensburg". Dabei ist vielen nicht genau bekannt, wie das System funktioniert, welche Konsequenzen drohen – und was man dagegen tun kann. Dieser Beitrag gibt einen Überblick.

Was sind „Punkte in Flensburg" eigentlich?

Der Begriff „Flensburg" ist im Volksmund fest verankert, aber wofür steht er? Seit der Reform vom 1. Mai 2014 heißt das Register nicht mehr Verkehrszentralregister (VZR), sondern Fahreignungsregister (FAER). Verwaltet wird es vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Sitz in Flensburg – daher der bis heute geläufige Sprachgebrauch.

Im Fahreignungsregister werden schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr eingetragen. Je nach Schwere des Verstoßes werden ein, zwei oder drei Punkte vergeben. Bagatellen wie die meisten Parkverstöße oder das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts führen hingegen zu keinen Punkten – sie werden lediglich mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet.

Wann gibt es Punkte – und wie viele?

Das Fahreignungsregister erfasst Verstöße nach ihrer Schwere: Ein Punkt wird für schwere Ordnungswidrigkeiten vergeben, zum Beispiel für das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 21 km/h, Handynutzung am Steuer oder einen einfachen Rotlichtverstoß. Zwei Punkte folgen bei sehr schweren Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Fahrverbot einhergehen. Drei Punkte werden bei Straftaten mit Bezug zur Verkehrssicherheit eingetragen, etwa bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille.

Wichtig: Erst ab einem Bußgeld von mindestens 60 Euro erfolgt in der Regel auch ein Eintrag ins Register. Reine Verwarngelder bleiben ohne Eintragung.

Was passiert bei steigendem Punktestand?

Mit jedem relevanten Verstoß steigt der Punktestand. Das System sieht bei unterschiedlichen Punkteständen verschiedene Konsequenzen vor: Bei einem bis drei Punkten findet lediglich eine Eintragung statt. Vier bis fünf Punkte ziehen eine schriftliche und kostenpflichtige Ermahnung nach sich, verbunden mit dem Hinweis auf ein freiwilliges Fahreignungsseminar. Bei sechs bis sieben Punkten ergeht eine ebenso kostenpflichtige Verwarnung. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Der Führerscheinentzug ist dabei keine bloße Formsache: Der Fahrer gilt dann als ungeeignet für das Führen eines Kraftfahrzeugs und die Teilnahme am Straßenverkehr. Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis st zudem eine Sperrfrist zu beachten, bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann. In vielen Fällen ist darüber hinaus eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich.

Wann verfallen Punkte?

Ein häufiges Missverständnis: Punkte verschwinden nicht automatisch mit dem nächsten Geburtstag oder nach einer bestimmten „Wartezeit ohne neuen Verstoß". Die Tilgungsfristen richten sich nach der Schwere des Verstoßes: Ein-Punkte-Einträge verfallen nach zweieinhalb Jahren, Zwei-Punkte-Einträge nach fünf Jahren und Drei-Punkte-Einträge (Straftaten) nach zehn Jahren.

Dabei gilt seit der Reform von 2014 ein wichtiger Grundsatz: Jeder Punkt verjährt für sich – neue Einträge unterbrechen die Tilgungsfrist älterer Punkte nicht mehr. Das war vor 2014 anders und führte häufig zu bösen Überraschungen.

Zu beachten ist zudem die sogenannte Überliegefrist: Auch wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist, werden Punkte nicht sofort gelöscht, sondern verbleiben zunächst noch ein weiteres Jahr im Register. Dies dient der Nachvollziehbarkeit bei zeitlich überschneidenden Eintragungen.

Kann man Punkte aktiv abbauen?

Ja – aber nur in begrenztem Umfang. Bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten besteht die Möglichkeit, durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen. Diese Option steht jedoch nur einmal innerhalb von fünf Jahren zur Verfügung und lohnt sich daher vor allem dann, wenn man sich ohnehin noch im sicheren Bereich bewegt und präventiv handeln möchte.

Wie kann ich meinen Punktestand abfragen?

Jeder Autofahrer kann seinen Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt kostenlos abfragen – persönlich vor Ort in Flensburg oder Dresden, auf dem Postweg oder online. Für die Online-Abfrage wird ein Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion sowie eine entsprechende Ausweis-App benötigt.

Was tun, wenn Punkte drohen oder bereits eingetragen sind?

Viele Betroffene unterschätzen ihre Möglichkeiten. Nicht jeder Bußgeldbescheid ist fehlerfrei – Messfehler, Verfahrensfehler oder Fehler bei der Fahrerfeststellung kommen in der Praxis regelmäßig vor. Wer rechtzeitig reagiert, kann unter Umständen verhindern, dass ein Punkt überhaupt eingetragen wird.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, den eigenen Punktestand im Blick zu behalten – gerade dann, wenn bereits Einträge vorhanden sind und ein weiterer Verstoß den kritischen Bereich erreichen würde.

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Strafrecht berate ich Sie gerne, ob und wie gegen einen Bußgeldbescheid vorgegangen werden kann – und welche Schritte sinnvoll sind, um Ihren Führerschein zu schützen.