Verschärfungen des Bußgeldkataloges treten am 9.11.2021 in Kraft
Verkehrsordnungswidrigkeiten: Eigentlich sollte die StVO-Novelle bereits ab dem 28.04.2020 in Kraft treten. Wegen eines Formfehlers in der Verordnung wurde die Verschärfung zurückgenommen. In einem neuen Anlauf einigte sich die Verkehrsministerkonferenz auf einen neuen Versuch, der von der Bundesregierung umgesetzt wurde und am 08.10.2021 vom Bundesrat beschlossen wurde. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird die Verordnung wirksam.
Was ändert sich?
Die ursprünglich geplanten Verschärfungen bei den Fahrverboten sind nicht mehr in der Verordnung enthalten, insoweit bleibt es bei der jetzigen Regelung.
Allerdings werden die Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen empfindlich erhöht. Statt 35 Euro für 16 bis 20 km/h zu schnell sind es nun 70 Euro. Damit gibt es dafür bereits einen Punkt in Flensburg!
Weitere Verschärfungen betreffen beispielsweise Verstöße gegen die Einhaltung der Rettungsgasse oder aber Abstandsverstöße beim Überholen von Radfahrern. Das verbotswidrige Abstellen von Fahrzeugen im Park- oder Halteverbot wird nun mit 55,00 € statt 15,00 € (!) geahndet. Auch das Parken in einer Feuerwehrzufahrt gibt nun einen Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ohne Punkt bleibt es beim Parken auf E-Parkplätzen, das kostet ab jetzt 55,00 €. Aber auch das Verursachen von unnötigem Lärm kostet nun statt 20,00 € satte 100,00 € und damit auch einen Punkt in Flensburg.
Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg:
Übrigens hat jeder Anspruch auf kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister in Flensburg über seinen Punktestand.
Der Punktestand lässt sich unter Umständen auch vor der regulären Tilgung reduzieren: Wer beim Stand von 1 bis 5 Punkten freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnimmt, bekommt 1 Punkt erlassen. Punkte durch freiwillige Seminarteilnahme können allerdings nur einmal in 5 Jahren abgebaut werden.
Was droht?
Ab 4 Punkten (bis 5 Punkten) droht eine Ermahnung, ab 6 Punkten eine Verwarnung und ab 8 Punkten die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Wann werden die Punkte getilgt?
Es gelten feste Fristen, d. h., die Tilgungsfrist wird nicht dadurch verlängert, dass ein weiterer Punkt hinzukommt. Jede Eintragung wird nach Ablauf ihrer Frist automatisch getilgt. Bei Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt beträgt die Tilgungsfrist 2,5 Jahre und bei Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten (bei einem Fahrverbot) wird nach 5 Jahren getilgt.
Bei Fragen zum Bußgeldrecht, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Axel Höper.