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Wegweisendes Urteil zum Infraschall von Windenergieanlagen

Wegweisendes Urteil zum Infraschall von Windenergieanlagen

Seit Jahren ist umstritten, welche Folgen der von Windkraftanlagen ausgehende Infraschall auf den menschlichen Körper hat.  Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat dazu etwas herausgegeben:

https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_117_windkraftanlagen_infraschall_gesundheit.pdf

Das OLG Hamm hat nun entschieden, dass den Eigentümern von zwei Grundstücken in etwa zwei Kilometer Entfernung zu den Windenergieanlagen keine Schadensersatzansprüche zustehen. Es hat sich dabei vor allem auf die rechtskräftigen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes aus den Klagen gegen die Genehmigung der Anlagen gestützt. Gutachten zu den medizinischen Auswirkungen musste das Oberlandesgericht dann gar nicht mehr einholen. Insofern sieht sich die Windenergiebranche auf der sicheren Seite. 

Sollten Sie Fragen zu möglichen Schmerzensgeldansprüchen - egal ob wegen eines Verkehrs- oder Arbeitsunfalles, wegen einer Straftat oder wegen eines Behandlungsfehlers oder wie hier wegen Infraschall haben, wenden Sie sich wegen einer Beratung oder der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus einem Personenschaden gerne an Rechtsanwalt Höper.

Lesen Sie dazu auch den vollständigen Rechtstipp auf anwalt.de von Rechtsanwalt Axel Höper.