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Arbeitsunfall – was nun?

Arbeitsunfall – was nun?

In Deutschland wurden in der jüngeren Vergangenheit über 800.000 Arbeitsunfälle pro Jahr gemeldet (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/6051/umfrage/gemeldete-arbeitsunfaelle-in-deutschland-seit-1986/). Vor 2004 waren es sogar weit über eine Million gemeldete Arbeitsunfälle pro Jahr.

Was ist ein Arbeitsunfal überhaupt?

Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den versicherungsschutz nach den §§ 21, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkdende Ereignisse, die zu einem geunsdheitsschaden oder zum Tod führen, § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII.

Der Arbeitsunfall ist neben der Berufskrankheit ein Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung. Er ist abzugrenzen von den rein privaten Freizeitunfällen ohne Bezug zu einer beruflichen Tätigkeit.

Das Bundessozialgericht fasst die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalles seit 2005 in ständiger Rechtsprechung wie folgt zusammen:

"Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkdenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen auf Grund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls."

Bei der versicherten Tätigkeit handelt es sich nicht nur um klassische Berufe. Auch Schüler im Schulunterricht, Kinder im Kindergarten und Menschen, die nach einem Verkehrsunfall Erste Hilfe leisten, erhalten im Fall eines Unfalles Versicherungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch ein sog. Wegeunfall kann nen Arbeitsunfall darstellen.

Was ist nach dem Unfall zu tun?

Wenn die erste Hilfe geleistet wurde, muss der Unfall untersucht und gemeldet werden. Der Arbeitgeber, die eingeteilten Sicherheitsfachkräfte und ggf. Sicherheitsbeauftragte muss informiert werden. Evtl. vorhandene Zeugen sollten namentlich erfasst werden. Die Geschädigten eines Arbeitsunfalles sollten einen sog. Durchgangsarzt aufsuchen und dort mitteilen, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt.

Der Arbeitgeber ust gesetzlich verpflichtet, einen Arbeitsunfall, der eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen nach sich zieht, der Berufsgenossenschaft zu melden. Fragen Sie nach, ob der Arbeitgeber seiner Meldepflicht nachgekommen ist, diese Erstmeldung hat einen hohen Beweiswert und kann für das nachfolgende Verfahren von großer Bedeutung sein.

Welche Leistungen bekomme ich nach einem Arbeitsunfall?

Die Berufsgenossenschaft (BG) übernimmt die Kosten der Heilbehandlung. Bei einem Arbeitsunfall werden die Kosten also nicht von der Krankenkasse bezahlt, sondern von der Berufsgenossenschaft. Die BG ist nicht an die Grenzen des Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) gebunden, welches für die gesetzliche Krankenversicherung gilt. Es werden von der BG also auch Leistungen übernommen, die die gesetzliche Krankenversicherung ggf. nicht trägt.

Darüberhinaus zahlt die BG im Fall der Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld und ggf. sogar eine Verletztenrente. Schließlich werden Leistungen zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben bezahlt.

Flugbegleiter und Piloten werden häufig durch sog. Fume-Events an Bord von Flugzeugen geschädigt. Mehr Informationen zu diesem besonderen Arbeitsunfall gibt es hier und zu der Frage, ob es sich bei dem Aerotoxischen syndrom um eine Berufskrankheit für Flugbegleiter und Piloten handelt: hier.

Sie haben Fragen zu Arbeitsunfällen?

Wenden Sie sich an

Rechtsanwalt Axel Höper