Holstenbrücke 2, 24103 KielFon +49 431-22 18 15 20ed.tlawnasthcer-repeoh%40ielznak

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Verkehrsordnungswidrigkeiten - Bußgeldverfahren


Bußgeld, Punkte, Fahrverbot – was jetzt zu tun ist
Einmal kurz unaufmerksam, und schon blitzt es. Oder die Situation hat dazu verleitet, etwas zu schnell zu fahren. Das Ergebnis ist in beiden Fällen dasselbe: ein Bußgeldbescheid, möglicherweise Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg – und je nach Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.

Dabei beschränken sich Bußgeldverfahren längst nicht auf Geschwindigkeitsverstöße. Auch die Nutzung des Smartphones am Steuer, bestimmte Parkverstöße, das Überfahren einer roten Ampel oder das Missachten eines Stoppschildes können zu empfindlichen Geldbußen, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot führen.

Wer war am Steuer? Gesichtserkennung im Bußgeldverfahren
Ist auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig zu erkennen, wer das Fahrzeug geführt hat, setzen Behörden zunehmend auf softwaregestützte Gesichtserkennung, um den Fahrer zu identifizieren. Was viele nicht wissen: Ein Treffer in einem solchen System ist kein Beweis. Er begründet allenfalls einen Anfangsverdacht – mehr nicht. Ob und wie belastbar ein solcher Bildabgleich tatsächlich ist, muss im Einzelfall kritisch geprüft werden. Ich tue das. → [mehr dazu in meinem Beitrag zur polizeilichen Gesichtserkennung]
Mein Ziel: das Fahrverbot verhindern
Lässt sich die Eintragung ins Fahreignungsregister im Einzelfall nicht vermeiden, konzentriere ich mich auf das Wesentliche: das Fahrverbot abzuwenden. Viele Betroffene unterschätzen, welche Verteidigungsansätze im Bußgeldverfahren möglich sind – von technischen Fehlern bei der Messung über formale Mängel des Bescheids bis hin zur Verjährung. Die konkreten Erfolgsaussichten lassen sich erst nach Einsicht in die Bußgeldakte beurteilen.
Wichtig: Nicht erst den Bußgeldbescheid abwarten

Beauftragen Sie mich bereits nach Zugang des Anhörungsbogens – nicht erst, wenn der Bescheid im Briefkasten liegt. Je früher ich die Akte anfordere, desto mehr Handlungsspielraum haben wir.
Rufen Sie mich an: 0431 – 22 18 15 20