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Straßenverkehr und Strafrecht — näher beieinander als gedacht

Warum frühzeitige Verteidigung im Verkehrsstrafrecht entscheidend ist.

Das Verkehrsstrafrecht zählt zu den Bereichen des deutschen Strafrechts, mit denen nahezu jede Bürgerin und jeder Bürger in Berührung kommen kann — oft ohne es zu ahnen. Ein Moment der Unaufmerksamkeit, ein einziger Fehler im Straßenverkehr kann strafrechtliche Konsequenzen auslösen, die weit über ein Bußgeld hinausgehen: Führerscheinentzug, Geldstrafe, sogar Freiheitsstrafe. Wer in eine solche Situation gerät, braucht schnell und kompetent Beistand.
Was ist das Verkehrsstrafrecht?Das Verkehrsstrafrecht ist kein eigenständiges Gesetzbuch, sondern setzt sich aus verschiedenen Rechtsgebieten zusammen. Im Kern regelt es strafrechtlich relevante Verhaltensweisen im Straßenverkehr. Die wichtigsten Normen finden sich im Strafgesetzbuch (StGB) — insbesondere in den §§ 142, 222, 229, 315b, 315c und 315d — sowie im Straßenverkehrsgesetz (StVG), namentlich in den §§ 21 und 22 StVG. Ergänzt wird das Verkehrsstrafrecht durch das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Wenn der Führerschein auf dem Spiel stehtIm Verkehrsstrafrecht drohen neben Geld- oder Freiheitsstrafe auch Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis. Das alles kann weitreichende Folgen haben: Ein Eintrag ins Bundeszentralregister, der Verlust des Führerscheins auf Dauer, zivilrechtliche Haftungsansprüche und nicht zuletzt die gesellschaftliche wie berufliche Stigmatisierung als vorbestraft.
Die wichtigsten Delikte des Verkehrsstrafrecht im Überblick:

Trunkenheit im Verkehr

§ 316 StGB

Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss bei nicht fahrsicherem Zustand. Bei Alkohol: ab 1,1 ‰ absolute Fahruntüchtigkeit; darunter relativ.

Bis 1 Jahr Freiheitsstrafe

Gefährdung des Straßenverkehrs

§ 315c StGB

Konkrete Gefährdung anderer durch verkehrswidriges Fahrverhalten, z.B. grob falsches Überholen, Vorfahrtsverletzung, überhöhte Geschwindigkeit.

Bis 5 Jahre Freiheitsstrafe

Verbotene Kraftfahrzeug-rennen

§ 315d StGB

Teilnahme an oder Veranstaltung von illegalen Straßenrennen; auch Alleinfahrten mit maximaler Geschwindigkeit strafbar.

Bis 10 Jahre bei Todesfolge

Fahrerflucht

§ 142 StGB
Eigentlich richtig: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.Flucht nach einem Unfall, ohne Feststellungen zu ermöglichen. Auch bei Bagatellschäden relevant.
Bis 3 Jahre Freiheitsstrafe

Fahrlässige Körperverletzung

§ 229 StGB

Verletzung eines anderen Verkehrsteilnehmers durch sorgfaltswidriges Fahrverhalten. Häufig nach Unfällen mit Personenschaden.

Bis 3 Jahre Freiheitsstrafe

Fahrlässige Tötung

Fahrlässige Tötung

§ 222 StGB

Tod eines Menschen infolge fahrlässigen Verhaltens im Straßenverkehr — eine der gravierendsten Anklagen im Verkehrsrecht.

Bis 5 Jahre Freiheitsstrafe

Fahren ohne Fahrerlaubnis

§ 21 StVG

Führen eines Kfz ohne gültige Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbot. Auch das Dulden durch Halter ist strafbar.

Bis 1 Jahr Freiheitsstrafe

Nötigung im Straßenverkehr

§ 240 StGB

Aggressives Abdrängen, dichtes Auffahren mit Nötigungsabsicht, Ausbremsen anderer Verkehrsteilnehmer.

Bis 3 Jahre Freiheitsstrafe

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

§ 315b StGB

Absichtliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, z.B. durch Hindernisse auf der Fahrbahn oder Angriffe auf andere Fahrzeuge.

Bis 5 Jahre Freiheitsstrafe

Warum frühe Verteidigung so wichtig ist:

Der häufigste Fehler, den Beschuldigte im Verkehrsstrafrecht machen, ist zu warten. Man hofft, die Sache klär sich von selbst, oder man unterschätzt die Tragweite der Ermittlungen. Doch die ersten Stunden und Tage nach einem Vorwurf sind die kritischste Phase des gesamten Verfahrens.


Schutz vor eigenen AussagenDie Polizei ist verpflichtet, Beschuldigte über ihr Schweigerecht zu belehren — doch in der Aufregung eines Unfalls oder bei einer Kontrolle machen viele vorschnell Angaben. Jede Aussage ohne Anwalt kann strafrechtlich verwendet werden. Eine frühe Verteidigung sichert das Recht zu schweigen und verhindert selbstbelastende Erklärungen.
Akteneinsicht und BeweissicherungDer Verteidiger kann frühzeitig Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen und so den Ermittlungsstand beurteilen. Gleichzeitig können entlastende Beweise gesichert werden, bevor sie verloren gehen — Dashcam-Aufnahmen, Zeugenaussagen, Spurenbilder, Messprotokolle. Späteres Handeln ist hier oft zu spät.
Überprüfung von Messungen und GutachtenAtemalkohol- und Blutalkoholmessungen, Geschwindigkeitsmessungen sowie Gutachten zur Fahrtüchtigkeit sind fehleranfällig. Ein erfahrener Anwalt prüft Eichprotokolle, Messverfahren und Kalibriernachweise. Fehler in diesen Bereichen können zur Einstellung des Verfahrens führen.
Einfluss auf den TatvorwurfNoch während der Ermittlungen kann ein Verteidiger auf die Staatsanwaltschaft einwirken — durch Stellungnahmen, Gegengutachten und das Einbringen entlastender Umstände. Oft lässt sich so ein schwerer Vorwurf (z.B. vorsätzliche Gefährdung) auf eine fahrlässige Variante reduzieren, was massive Strafunterschiede bedeutet.
Schutz der FahrerlaubnisDie Fahrerlaubnis kann bereits im Ermittlungsverfahren vorläufig entzogen und der Führerschein beschlagnahmt werden. Ein Verteidiger kann gegen dagegen vorgehen. Gerade für Berufskraftfahrer oder Außendienstmitarbeiter ist dies existenziell wichtig.
Verfahrenseinstellung Eventuell besteht in geeigneten Fällen (z.B. bei Fahrerinnen und Fahrern, die bisher keine Einträge im Fahreignungsregister in Flensburg haben) die Möglichkeit der Einstellung nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage oder Ableistung gemeinnütziger Arbeit. Ein frühzeitig mandatierter Anwalt kann auf diese für den Mandanten günstigste aller Lösungen hinarbeiten — ohne Hauptverhandlung, ohne Eintrag.

Die Rolle der MPU — und wie man sich schützt

Bei Trunkenheitsdelikten droht nach dem Entzug der Fahrerlaubnis häufig die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) — im Volksmund als „Idiotentest" bekannt. Wer die MPU nicht besteht, erhält den Führerschein nicht zurück. Frühzeitige Beratung hilft, die notwendigen Schritte zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis einzuleiten: Abstinenznachweis, Fahreignungsseminar, psychologische Beratung.
Ein versierter Verkehrsstrafrechtler kennt die Anforderungen der Begutachtungsstellen und begleitet den Mandanten durch diesen oft unterschätzten Prozess.
Nach einer Drogenfahrt kommt es - insbesondere wenn keine Fahrfehler oder sonstiges festgestellt wurden - zur Einstellung des Verfahrens. Dennoch droht fahrerlaubnisrechtlich dennoch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Auch hier kann und muss man sich vorbereiten.