Bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr droht neben einer Bestrafung (Geld- oder Freiheitsstrafe) auch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Je nachdem wie sehr man auf den Führerschein angewiesen ist, ist hier schnelle Unterstützung notwendig. Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich jahrelang im Bereich des Verkehrsstrafrechts tätig.
Was gehört zum Verkehrsstrafrecht?Je nach Schwere des Verstoßes kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegen.
Im Falle einer Straftat drohen neben den strafrechtlichen Folgen auch fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen, die man ebenfalls im Blick behalten muss. So kann bei rechtswidrigen Taten, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen werden, nach § 69 StGB die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn sich aus der Tat ergibt, dass die Person zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Bei bestimmten in § 69 Abs.2 StGB aufgeführten Delikten wird in der Regel vermutet, dass der Täter "in der Regel" als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist. Spätestens, wenn die Fahrerlaubnis vorläufig nach § 111a StPO entzogen wurde, wird deutlich, dass die Unterstützung durch einen Verteidiger ratsam ist.
Bei Verfahren im Verkehrsstrafrecht handelt es sich in der Regel um die Verfolgung folgender Vergehen: